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Sabine Niels spricht zum „Gesetz über den Vollzug des Jugendarrestes im Land Brandenburg und zur Änderung weiterer Gesetze“

- Es gilt das gesprochene Wort! -

Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich komme gleich zum wesentlichen Kern des Ganzen: Hier wurde uns der Entwurf eines Jugendarrestgesetzes vorgestellt. Alle Vorrednerinnen und Vorredner sind darauf eingegangen. Nur was ist dort durch die kalte Küche gekommen? Die Änderung des Psychisch-Kranken-Gesetzes.

Während es Kollege Kuhnert geschafft hat, sogar auf die UN-Kinderrechtskonvention hinzuweisen und auch darauf, dass die UN-Kinderrechtskonvention, die wir in Deutschland ratifizieren, Folter verbietet, und Frau Mächtig so tut, als hätten wir uns ein bisschen mit unserem Entschließungsantrag bemüht, das Schlimmste abzuwenden, ist es doch so, dass hier noch einmal die Möglichkeit der Folter fortgeschrieben wurde.

Ich frage Sie, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von der Linken: Warum haben Sie sich im Bundestagswahlkampf vollkommen zu Recht auf das Bundesverfassungsgericht bezogen, auf die UN-Behindertenkonvention und auf die Urteile des Bundesgerichtshofes und gefordert, dass Zwangsbehandlungen psychisch Kranker verboten werden?

Liebe Frau Kaiser, wenn Sie sich so aufregen, dass die Kollegin Linda Teuteberg Sie an Ihren eigenen Ansprüchen messen möchte, sage ich: Gucken Sie doch bitte jetzt einmal in das, was Sie hier heute verabschieden wollen. Nach § 18 Abs. 2 Psychisch-Kranken-Gesetz soll es ermöglicht werden, dass eine Maßnahme zulässig sei, wenn von der untergebrachten Person eine schwerwiegende Gefahr für die Gesundheit einer anderen Person ausgeht und die Maßnahme verhältnismäßig ist.

Genau das - die Gefahr Dritter - ist der Punkt, den das Bundesverfassungsgericht allen Gesetzgebern - also den Bundesländern und dem Bund - ins Stammbuch geschrieben hat, was nicht mehr ermöglicht wird: Zwangsbehandlungen wegen mangelnder Einsichtsfähigkeit sind nicht mehr möglich! Dieser völlig enge Kanal, der überhaupt noch übriggelassen wurde, hätte einer längeren Diskussion bedurft.

(Beifall FDP)

Jetzt werde ich den anderen Kolleginnen und Kollegen einmal zitieren, wie die Abgeordneten der Linken und der SPD im Rechtsausschuss diskutiert haben, als wir, die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, angefragt haben, warum bitte die Gutachten, die uns zahlreich vorlagen und unsere Position - die der FDP-Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - stärken, wonach Zwangsbehandlungen, sprich Folter, sofort überall herauszustreichen und nicht durch die kalte Küche auch noch zu verändern sind.

Warum wurde vom Justizministerium eine Stellungnahme, die ungefähr 80 Jahre alt sein muss, im Rechtsausschuss nicht diskutiert? Ich zitiere jetzt die Abgeordneten der Linken, die im Bund die Position von uns teilen. Ich zitiere auch die Abgeordneten der SPD-Fraktion:

„ “

Zitat Ende. - Möchten Sie es noch einmal hören? Die Diskussion, ich habe alle Kolleginnen und Kollegen aufgefordert, verlief so:

„ “

Ende.

Das ist ein Unding. Hier werden Menschenrechte mit Füßen getreten. Hier wird Tür und Tor für Zwangsbehandlungen - also für Folter - geöffnet. Wir missachten damit die UN-Kinderrechtskonvention und die UN-Behindertenrechtskonvention. Wir missachten die Bundesverfassungsgerichtsurteile.

Die Urteile des Bundesgerichtshofs spielen hier keine Rolle.

Worüber diskutieren wir also? Wir diskutieren eigentlich über den Gesetzentwurf für den Vollzug des Jugendarrestes im Land Brandenburg und zur Änderung weiterer Gesetze. Wir lehnen das ganze Paket ab.

Frau Mächtig, wenn Sie sagen, ich würde es mir zu einfach machen, erwidere ich:

(Frau Mächtig [DIE LINKE]: Das habe ich nicht gesagt!)

Sie haben kurz vor der Sommerpause einmal ganz schnell das PsychKG geändert und erzählen hier im Plenum im Ernst, dass Sie in der nächsten Legislaturperiode eventuell noch einmal solche wunderbaren Anhaltspunkte aus unserem Entschließungsantrag prüfen würden und das PsychKG anfassen würden. Bloß worin bestand denn die Notwendigkeit, überhaupt zu ändern? Das ist mir völlig schleierhaft. Vor allen Dingen verstehe ich das Selbstverständnis dieses Parlamentes nicht. Wie kann man einfach dem Justizministerium blind folgen?

(Beifall B90/GRÜNE, CDU und FDP)

Mich hat das blanke Entsetzen getroffen. Damit brauchen wir überhaupt kein Parlament mehr. Wenn hier jemand erzählt, dass DIE LINKE im Bund von vorn bis hinten erzählen kann, was sie will, hier im Landtag würde man das mit Frau Ministerin Tack und mit Herrn Minister Dr. Markov alles anders handhaben, seien Zwangsbehandlungen notwendig, dann stehen Sie dazu und diskutieren Sie verdammt noch einmal solche Sachen,

(Zuruf der Abgeordneten Mächtig [DIE LINKE])

und zwar im Rechtsausschuss und nicht einfach im Plenum so nebenbei. Das ist ein Skandal. Das wird Ihnen auf die Füße fallen.

(Beifall B90/GRÜNE, CDU und FDP)

Das Schlimme ist, dass man wieder den Rechtsweg beschreiten muss. Das ist die gleiche Scheiße, wie bei der Kohle. Sie sagen den Bürgerinnen und Bürger: Wir machen Scheißgesetze. Klagt doch, verdammte Kacke. Dann geht es vor Gericht und dauert Jahre. Und dann kommt ihr zu eurem Recht.

(Anhaltender Beifall B90/GRÜNE, CDU und FDP)

Das ist keine demokratische vernünftige Handlungsweise. Das ist einfach billiges Herumschmieren um die Dinge. - Danke.

(Beifall B90/GRÜNE, CDU und FDP)

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