(Nr. 81) Einem Bericht der Märkischen Oderzeitung zufolge wollen die Regierungsfraktionen von SPD und Linker bei der Kommunalreform auf die geplante Einführung des Amtsgemeindemodells verzichten, bei dem Amtsdirektoren und Amtsausschüsse im Gegensatz zur Praxis in den gegenwärtig bestehenden Ämtern direkt von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt würden. Dazu nehmen der Vorsitzende der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN AXEL VOGEL und die innenpolitische Sprecherin URSULA NONNEMACHER wie folgt Stellung:
URSULA NONNEMACHER: „Das Brandenburger Amtsgemeindemodell ist von uns in die Diskussion eingebracht worden. Unser Gutachten hat seine Vorteile untermauert. Die Amtsgemeinde würde den Bürgerinnen und Bürgern mehr demokratische Mitsprache erlauben, sie ist für uns ein Kernstück der Reform. Sollten die Koalitionsfraktionen wirklich planen, die Amtsgemeinde aus dem Leitbild zu streichen, wäre für uns eine Grenze überschritten.“
AXEL VOGEL: „Die Amtsgemeinde als zentrales Element der Reform zur Stärkung der demokratischen Beteiligung ist für uns nicht verhandelbar. Entspricht der Bericht der Realität, kann Rot-Rot bei der Verabschiedung des Leitbilds mit keinerlei Unterstützung von uns rechnen.“
URSULA NONNEMACHER: „Wir haben den grundsätzlichen Reformbedarf der Verwaltungsstrukturen immer anerkannt und nie aus Prinzip auf der Bremse gestanden. Unsere Kritik richtete sich gegen die Art und Weise, wie die rot-rote Koalition ihr zentrales Reformverfahren auf den Weg gebracht hat. Auch am nun vorliegenden Leitbild selbst sehen wir erheblichen Nachbesserungsbedarf, sind hierzu aber gesprächsbereit.
Bedingung für die Reform war für uns immer, dass mit der Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung und der verbesserten Leistungsfähigkeit der Verwaltungen ein Mehr an demokratischen Mitbestimmungsrechten einhergeht. Bei der Funktionalreform muss ein vernünftiges Maß zwischen Fachlichkeit und Bürgernähe gefunden werden. An der Finanzierung der Reform muss die Landesebene stärker beteiligt werden. Das heißt auch, dass die vorgeschlagene Entschuldung nicht hälftig aus der kommunalen Verbundmasse erfolgen darf.“