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110kv-Hochspannungsfreileitung über Marquardt und Golm

Kleine Anfrage „110kv-Hochspannungsfreileitung über Marquardt und Golm“ herunterladen (PDF, 158 KB)

(Nr. 2591 – Marie Luise von Halem/Michael Jungclaus) Ein regionaler Stromversorger will im Rahmen des Stromnetzausbaus eine 110kV-Hochspannungsleitung von Wustermark nach Geltow auf einer bestehenden Trasse neu errichten. Die Trasse und die dazugehörige Leitung queren seit 1936 die mittlerweile als Ortsteile zur Landeshauptstadt Potsdam gehörenden Orte Marquardt und Golm. Obwohl die gesetzlichen Strahlungsgrenzwerte eingehalten werden, rarten Experten wie die Dt. Strahlungsschutzkommission und das Bundesamt für Strahlenschutz vom dauerhaften Wohnen unter Hochspannungsleitungen aus gesundheitlichen Gründen dringend ab. Insbesondere für Kinder geht man von einem höheren Leukämierisiko aus. Deshalb gibt es in der dortigen Bevölkerung erheblichen Widerstand gegen eine Wiedererrichtung der Freileitung auf der bestehenden Trasse durch die Ortsteile. Dadurch scheint eine Akzeptanz des notwendigen Stromleitungsbaus für die Energiewende in der Region gefährdet. Die Genehmigungsbehörde Landesamt für Geologie, Bergbau und Rohstoffe hat ein Planfeststellungsverfahren eingeleitet, in dem Ende September ein Erörterungstermin stattfindet.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Inwieweit teilt die Genehmigungsbehörde die Auffassung einiger Verfahrensbeteiligter, dass die Konstruktion von neuen und deutlich höheren Masten und neuer Verkabelungen auf der bestehenden Leitungstrasse einen Neubau, und keine Rekonstruktion darstellt? Sollte die Behörde diese Auffassung nicht teilen, warum nicht?

2. Inwieweit sieht die Genehmigungsbehörde wie einige Verfahrensbeteiligte die Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung gegeben? Wenn nicht, warum nicht?

3. Inwieweit wirkt die Genehmigungsbehörde darauf hin, dass sich einige Vorhabenträger und Grundstückseigner gütlich einigen?

4. Inwieweit wirkt die Genehmigungsbehörde auf die Prüfung von Alternativtrassen durch die Vorhabensträger zur Umgehung von Gebieten mit Wohnbebauung hin?

5. Wie würde sich die Verweigerung einer Dienstbarkeit über eine Grundstücksüberspannung auf das Vorhaben auswirken?