Zum Inhalt springen

Auswirkungen eines Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Kanada (CETA)

Kleine Anfrage „Auswirkungen eines Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Kanada (CETA)“ herunterladen (PDF, 191 KB)

(Nr. 86 – Michael Jungclaus)

Einführung:

Im August 2014 wurde den Mitgliedsstaaten der EU der Vertragstext für ein Freihandelsabkommen der Europäischen Union mit Kanada (Comprehensive Economic and Trade Agreement – CETA) übermittelt. Nach Presseberichten hat die Bundesregierung den Vertragsentwurf Bundestag und Bundesrat, also auch den Landesregierungen zur Stellungnahme mit sehr engen Fristen übermittelt. Das Abkommen mit Kanada wird allgemein über den eigenen Geltungsbereich hinaus als „Blaupause“ für ein mögliches Abkommen mit den USA (TTIP) gesehen. Die wachsenden Befürchtungen in den Parlamenten und der Zivilgesellschaft, dass in diesen Abkommen wichtige Umwelt-, Verbraucher-, Sozial- und Datenschutzstandards abgesenkt werden könnten, gelten daher auch für CETA. Zudem drohen die Einführung von Investor-Staat-Schiedsgerichtsverfahren und damit die Gefahr, dass künftig durch Klagen von Unternehmen nationale Rechtssysteme unterlaufen werden.

Ich frage die Landesregierung:
1. Liegt der Landesregierung das Verhandlungsergebnis für CETA (EU-Dok. 132/2014–139/2014) zur Stellungnahme vor? In welcher Weise hat die Landesregierung gegenüber der Bundesregierung Stellung genommen?
2. Wie bewertet die Landesregierung das vorliegende Verhandlungsergebnis? In welchen Punkten sieht die Landesregierung Änderungsbedarf?
3. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über den Zeitplan für den Abschluss des Abkommens und der Ratifizierung in den Mitgliedstaaten der EU?
4. Geht die Landesregierung davon aus, dass Bundestag und Bundesrat einer Ratifizierung des Abkommens zustimmen müssen?
5. Geht die Landesregierung davon aus, dass eine Aufnahme des Investitionsschutzkapitels in CETA eine präjudizierende Wirkung auf TTIP hat?
6. Welche Chancen und Risiken sieht die Landesregierung im vorliegenden CETA-Abkommen für die Land- und Lebensmittelwirtschaft Brandenburgs?
7. Wird sich nach Ansicht der Landesregierung mit CETA die EU-Zulassungspraxis
für GVO ändern, da die Zulassungsverfahren für GVO in Kanada eher auf der Risikoeinschätzung der Hersteller basieren? Wäre eine erweiterte Kennzeichnungspflicht erschwert oder unmöglich gemacht? Wie bewertet die Landesregierung die Tatsache, dass das Ziel der regulatorischen Kooperation bei GVO mit Kanada nicht die Sicherung eines hohen Schutzniveaus für Verbraucher und Umwelt sein soll, sondern die Minimierung von Handelshemmnissen?
8. Ist nach Auffassung der Landesregierung in CETA das staatliche „Recht zur Regulierung“ („right to regulate“) vor Investorenklagen geschützt? Was bedeutet es, dass Umweltregulierungen der EU in Zukunft mit CETA „vereinbar“ sein müssen?
9. Welche Dienstleistungen können mit CETA über die bisher bestehenden Regelungen hinaus liberalisiert werden und wie bewertet die Landesregierung dies?
10. Gibt es in CETA Regelungen, die die Einführung einer Finanztransaktionssteuer in der EU erschweren könnten?
11. Wird nach Auffassung der Landesregierung durch das Abkommen der Spielraum für künftige Rekommunalisierungen durch sog. „standstill“- oder „ratchet“-Klauseln beschnitten?
12. Wie beurteilt die Landesregierung die Anwendung von Negativlisten für Ausnahmen im Bereich der kommunalen Daseinsvorsorge im Vergleich zum Positivlistenansatz? Wie wird sich dies in Brandenburg auswirken? Welche Bereiche der öffentlichen Daseinsvorsorge sind von den Negativlisten oder anderen Regeln nicht erfasst und damit nicht vor Liberalisierungsverpflichtungen geschützt?
13. Wie beurteilt die Landesregierung die Tatsache, dass der Vertragsentwurf für die EU keine generelle Ausnahme für Kultur vorsieht, sondern nur für audio-visuelle Dienstleistungen, während die Ausnahmen für Kanada umfassender sind?
14. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass sich restriktive Durchsetzungsinstrumente im Urheberrecht, die bei ACTA gescheitert sind, im CETA-Abkommen wiederfinden? Wie steht die Landesregierung dazu?
15. Sieht die Landesregierung in den Bestimmungen zum Marktzugang eine Einschränkung der kommunalen Planungshoheit, zum Beispiel bei Änderungen der Bauleitplanung? Bitte begründen.
16. Welche positiven Auswirkungen für Brandenburg und welches genaue Wachstum des brandenburgischen Bruttoinlandproduktes erwartet die Landesregierung durch den Abschluss dieses Freihandelsabkommens? Bitte in genauen relativen und absoluten Zahlen angeben.
17. Wie berechnet die Landesregierung die Auswirkungen auf das Bruttoinlandsprodukt und welche Daten verwendet sie zu dieser Berechnung genau?