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Gefahrenabwehr im ehemaligen Tontagebaurestloch Trottheide

Kleine Anfrage „Gefahrenabwehr im ehemaligen Tontagebaurestloch Trottheide“ herunterladen (PDF, 22 KB)

(Nr. 1583 – Axel Vogel) In der Trottheide bei Zehdenick-Marienthal lagern seit Jahren große Mengen hochgiftigen, kriminell abgelagerten Mülls. Ursprünglich war hier die Verfüllung mit unbelasteten Baurestmassen der Kategorie Z 0 genehmigt. Verfüllt wurden statt dessen mindestens 8.250m³ Abfälle, die zu 60 % aus organischen Materialien von Kunststoffresten bestanden, aber auch Klärschlamm oder Krankenhausabfälle enthielten. Gegen die für diesen Umweltskandal Verantwortlichen wurden aktuell in einem Prozess am Landgericht Neuruppin langjährige Haftstrafen ausgesprochen. Die Angeklagten waren bereits zuvor einem früheren Prozess am 18. Mai 2010 durch das Landgericht Neuruppin zu längere Haftstrafen verurteilt worden, diese erlangten jedoch aufgrund eines Formfehlers keine Gültigkeit. Die Aussagen der Gutachter in den beiden Strafprozessen geben sehr genau darüber Auskunft, welche Gefährdung von den in dem Tontagebaurestloch heute noch gelagerten Stoffen ausgeht. Notwendige Schritte zur Gefahrenabwehr wurden 2006 und 2007 nur ansatzweise eingeleitet, dann aber nicht konsequent weiter verfolgt. Ein dem Umweltschaden und seinem Bedrohungspotential angemessener Sanierungs- und Managementplan wurde nicht erstellt. Die Verantwortung der Gefahrenabwehr durch Ersatzvornahme liegt bei der Landesregierung Brandenburg sowie den zuständigen Behörden. Seit 2006 wurden vier Kleine Anfragen an die Brandenburger Landesregierung zu dem Thema gestellt, zuletzt am 07.04.2011 durch Henryk Wichmann. Die bisherigen Antworten, die die Landesregierung gab, sind teilweise nicht korrekt und werfen neue Fragen auf.

Ich frage die Landesregierung:

1. Sind der Landesregierung die Analysen des Bundeskriminalamtes aus der Urteilsbegründung des Strafgerichtsprozesses vor dem Landgericht Neuruppin vom 18.05.2010 bekannt? Falls nein, wann plant die Landesregierung diese zur Kenntnis zu nehmen?
2. Wie bewertet die Landesregierung die Aussagen einiger Gutachter der oben genannten Urteilsbegründung vom 18.05.2010, dass von den eingelagerten Stoffen erhebliche Gefahren für Mensch und Umwelt ausgehen?
3. Wird die Landesregierung die aktuell noch ausstehende Urteilsbegründung nach der Neuverhandlung des Prozesses am Landgericht Neuruppin zur Kenntnis nehmen?
4. Ist jemals die nukleare Strahlenbelastung des Materialeintrags aus Kliniken bzw. Pflegeheimen gemessen worden, deren Bestandteile sich vermutlich noch im Sediment des Gewässers befinden?
5. Wurden die zwischen Trottheide-Tongrube und Wiesenweg schon vor 2006 aufgehaldeten Baurestmassen durch exemplarische Bohrungen hinsichtlich ihrer Schadstoffanteile untersucht und welche Gefahren bergen die hier noch an der Oberfläche befindlichen Asbeststücke?
6. Die Landesregierung gibt in der Drucksache 5/3271 an, dass eine ausreichende Selbstreinigungskraft des Sees nachgewiesen wurde. Was ist damit gemeint, welche Schadstoffe sollen dadurch unschädlich gemacht werden, wie wurde dies untersucht, und ist diese Aussage wissenschaftlich belegbar?
7. Wie lange wird es nach Meinung der Landesregierung in etwa dauern, bis das Tontagebaurestloch sich durch die angenommene Selbstreinigung in ein Gewässer mit einem guten ökologischen und chemischen Zustand verwandelt hat?
8. Was wird bei dem Grundwassermonitoring genau untersucht und in welchen zeitlichen Abständen werden Proben genommen?
9. Wann und wie wurde das Wasser im Restloch selbst untersucht und welche Belastungen wurden nachgewiesen? Ist hinsichtlich der Erstellung eines Sanierungskonzept überhaupt jemals der gesamte Trottheidesee in allen seinen
Bereichen repräsentativ beprobt worden? Falls dies teilweise oder gar alles nicht erfolgte, warum nicht und soll dies noch erfolgen?
10. Wurden bisher Organismen, die in dem Tontagebaurestloch leben, wie z.B. Fische auf Schadstoffe untersucht und falls ja, welche Belastungen wurden gefunden, falls nein, soll dies noch erfolgen?
11. Wie soll – ungeachtet der unauffälligen und mehr zufällig platzierten Schilder mit Gefahrenhinweisen – verhindert werden, dass z.B. Touristen an dem Restloch baden oder angeln und sich auf diese Weise möglicherweise vergiften?
12. Falls durch das Grundwassermonitoring eine Vergiftung des Grundwassers festgestellt werden würde, welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung dann noch zum Handeln, um diese zu beheben bzw. weiteren Schaden abzuwenden?