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Radwege entlang der L 170 und der L 172

Kleine Anfrage „Radwege entlang der L 170 und der L 172“ und Antwort der Landesregierung herunterladen (PDF, 146 KB)

(Nr. 342 Heiner Klemp/Thomas von Gizycki)

Bei der Erstellung der aktuellen Bedarfsliste für straßenbegleitende Radwege außerorts entlang Landesstraßen wurde eine Verkehrsbelastung von mindestens 2.500 Kfz/24h als zentrales Auswahlkriterium zugrunde gelegt. Landesstraßen, die dieses Kriterium erfüllen, wurden nach Punktevergabe innerhalb weiterer Kriterien absteigend sortiert, woraus sich ergibt, in welcher zeitlichen Reihenfolge die Radwege realisiert werden. Der Straßenabschnitt der L 21 zwischen Summt und Wensickendorf taucht nicht auf der aktuellen Bedarfsliste auf, obwohl er bereits bei der Verkehrszählung 2010 eine Verkehrsbelastung von mehr als 5.000 Kfz/24h aufwies. Der Straßenabschnitt entlang der L 171 zwischen der B 96a und Bergfelde ist auf der Bedarfsliste in die Kategorie „Vordringlicher Bedarf“ eingeordnet, soll also zwischen 2021 und 2030 realisiert werden.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wieso befindet sich der Straßenabschnitt der L 21 zwischen Summt und Wensickendorf nicht auf der aktuellen Bedarfsliste für straßenbegleitende Radwege außerorts entlang Landesstraßen?

2. Welche Verkehrsbelastung liegt der aktuellsten Verkehrszählung zufolge auf dem Straßenabschnitt der L 21 zwischen Summt und Wensickendorf vor?

3. Wann genau soll der Radweg entlang der L 171 zwischen der B 96a und Bergfelde realisiert werden?

4. Welche Stellungnahme hat der Landkreis Oberhavel zu den Projekten auf der Bedarfsliste abgegeben?

5. Werden die Bedarfslisten auch außerhalb des üblichen 5-Jahres-Turnus neu beurteilt, wenn sich, beispielsweise durch entsprechende Haushaltsbeschlüsse, die Rahmenbedingungen ändern?