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Homeoffice für Amts- und Staatsanwältinnen und Staatsanwälte

Kleine Anfrage „Homeoffice für Amts- und Staatsanwältinnen und Staatsanwälte“ und Antwort der Landesregierung herunterladen (PDF, 196 KB)

(Nr. 693 - Sahra Damus/Benjamin Raschke) In zahlreichen Unternehmen und Behörden wird den Mitarbeiter*innen mittlerweile die Möglichkeit gewährt, an einzelnen Tagen von Zuhause zu arbeiten. Das höhere Maß an Eigenverantwortlichkeit und Selbstbestimmung wird dabei von vielen Mitarbeiter*innen als sehr positiv wahrgenommen. Insbesondere für Personen mit Betreuungsaufgaben für kleine Kinder oder pflegebedürftige Angehörige stellen flexiblere Arbeitsmodelle oftmals eine große Entlastung dar, da beispielsweise Anfahrtszeiten verkürzt werden.

Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, neue Stellen in der Justiz zu schaffen. Der öffentliche Dienst steht mit der freien Wirtschaft im Wettbewerb bei der Akquirierung von qualifiziertem Personal, daher ist für eine erfolgreiche Besetzung der freien Stellen die attraktive Gestaltung der Arbeitsbedingungen in der Staatsanwaltschaft unumgänglich. Es gilt nicht nur die Selbstverantwortlichkeit in der Arbeitsorganisation sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu stärken, sondern auch die Arbeits- und Handlungsfähigkeit der Staatsanwaltschaft in Krisenzeiten, so wie wir sie zur Zeit der Corona-Pandemie erlebt haben, sicher zu stellen. Die Einführung von Homeoffice für Amts- und Staatsanwält*innen könnte dazu einen wichtigen Beitrag leisten.

Ich frage die Landesregierung:

Frage 1: Wie viele Personen sind aktuell als Amts- und Staatsanwält*innen in Brandenburg tätig? Bitte aufschlüsseln nach Geschlecht.

Frage 2: Welche Regelungen gibt es, die das Arbeiten der Amts- und Staatsanwält*innen vom Homeoffice aus ermöglichen?

Frage 3: Wie viele Amts- und Staatsanwält*innen nutzen die Möglichkeit, im Homeoffice zu arbeiten?

Frage 4: Inwieweit unterscheidet sich die Einrichtung von Homeoffice-Arbeitsplätzen in der Amts- und Staatsanwaltschaft von anderen Behörden wie beispielsweise den Finanzämtern?

Frage 5: Welche Bedingungen müssten aus Sicht der Landesregierung erfüllt sein, damit Homeoffice auch für Amts- und Staatsanwält*innen umsetzbar wird? Welche technischen Voraussetzungen müssten dafür gegeben sein?

Frage 6: Welche konkreten Maßnahmen sind im Personalkonzept der Justiz vorgesehen, um die Situation mit Blick auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Amts- und Staatsanwält*innen zu verbessern?