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Umsetzung des Fluglärmschutzes am BER

Kleine Anfrage „Umsetzung des Fluglärmschutzes am BER“ und Antwort der Landesregierung herunterladen (PDF, 168 KB)

(Nr. 794 - Thomas von Gizycki)

Am 31. Oktober wird der Flughafen BER voraussichtlich eröffnen. Um die Auswirkungen von Fluglärm auf Anwohner zu reduzieren, sind im Planfeststellungsbeschluss vom 13. August 2004 verschiedene aktive Lärmschutzmaßnahmen, wie Nachtflugverbote, und passive Lärmschutzmaßnahmen, wie Schallschutz, festgelegt worden. Im Monatsbericht zum Schallschutzprogram für Juli 2020 schreibt die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB), dass sie insgesamt 13.013 Anspruchsermittlungen bauliche Um­setzung(ASE-B) versendet habe, wovon jedoch bisher nur 3.665 komplett oder teilweise umgesetzt worden seien. Zudem sei für knapp 4.000 Wohneinheiten noch kein Antrag auf Schallschutz gestellt worden. Neben dem passiven Lärmschutz ist der aktive Lärmschutz stetig weiterzuentwickeln. Im Rahmen dessen diskutiert die FBB eine veränderte Lärmentgeltstruktur, deren Modell sie in der Sitzung des Sonderausschusses BER am 03.02.2020 kurz skizzierte. Ziel ist es, Fluglärm zu reduzieren, indem das Entgelt für Fluggesellschaften zukünftig auf Basis des tatsächlich verursachten Fluglärms berechnet wird. Im Zusammenhang damit wird auch diskutiert, inwiefern Fluggesellschaften durch die Verwendung eines Steilstartverfahrens Fluglärm reduzieren können.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Wohneinheiten in den Schutz- und Entschädigungsgebieten am BER werden zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme voraussichtlich über keinen baulich umgesetzten Schallschutz verfügen? Wie viele Wohneinheiten werden voraussichtlich nur über einen teilweise baulich umgesetzten Schallschutz verfügen?

2. Wie beurteilt die Landesregierung den Umsetzungsstand des Schallschutzes zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme des BER?

3. Einer der Gründe, weshalb Hauseigentümer Schallschutz baulich nicht umsetzen, ist, dass sie Mehrkosten selbst tragen müssen, die durch konjunkturbedingt gestiegene Baupreise seit dem Versand der ASE entstanden sind. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, Hauseigentümer in diesem Punkt zu unterstützen?

4. Welche Probleme sind der Landesregierung bei der baulichen Umsetzung von Schallschutz im Zusammenhang mit Neubauten bekannt? Welche Lösungsmöglichkeiten gibt es aus Sicht der Landesregierung für diese Probleme?

5. Welche Gründe sieht die Landesregierung über die obengenannten hinaus für die schleppende bauliche (Teil-) Umsetzung von Schallschutz sowie die zögerliche Antragstellung von Anwohnern?

6. Welche Maßnahmen schlägt die Landesregierung vor, um die bauliche Umsetzung von Schallschutz am BER zu verbessern?

7. Wie überprüft die Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg die Umsetzung der Regelungen des Planfeststellungsbeschlusses durch die FBB, beispielsweise zum Schallschutz? Holt die Behörde hierfür selbst Informationen ein, wenn ja wie?

8. Hat die FBB die neue Lärmentgeltordnung bereits zur Prüfung beim zuständigen Ministerium beantragt? Wenn ja, wann? Wenn nein, was sind aus Sicht der Landesregierung mögliche Gründe dafür?

9. Wie beurteilt die Landesregierung die Steuerungswirkung auf den Lärmschutz durch eine Einführung von ereignisbezogenen Lärmentgelten am BER?

10. Wie beurteilt die Landesregierung die Möglichkeit der Reduktion von Fluglärm durch das Steilstartverfahren?

11. Wie würde sich die Lärmbetroffenheit von Anwohnern im Tagschutzgebiet durch das Steilstartverfahren voraussichtlich verändern? Wie im Nachtschutzgebiet?

12. Wie würde sich der Treibstoffverbrauch beim Steilstartverfahren, verglichen mit bisherigen Startverfahren voraussichtlich verändern?