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Geht die „Digitale Dividende II“ komplett in den Breitbandausbau?

Marie Luise von Halem:

Am 11. Dezember 2014 hat die Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vereinbart, gemeinsam mit dem Bund bis 2018 eine flächendeckende Breitbandversorgung mit mindestens 50 Mbit/s zu erreichen. Der Bund wird die Erlöse aus der Versteigerung der nicht mehr benötigten 700-MHz-Frequenzen, die sogenannte „Digitale Dividende II", für den Breitbandausbau zur Verfügung stellen, hälftig für den Bund und die Länder. Ministerpräsident Woidke begrüßt das Vorhaben und nennt in der Pressemitteilung der Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 11. Dezember 2014 die „Versorgung mit schnellem Internet ... eine grundlegende Voraussetzung, damit der Industrie- und Wirtschaftsstandort Deutschland überall weiter gestärkt wird.“

Ich frage die Landesregierung:

Wie wird die Landesregierung den in Aussicht gestellten Betrag in den Breitbandausbau investieren?

Antwort der Landesregierung:

In Brandenburg soll mit den in Aussicht gestellten Mitteln zunächst die Umsetzung des Konzeptes Glasfaser 2020 in der Region Spreewald finanziert werden, die bislang nicht berücksichtigt werden konnte. Das Ministerium für Wirtschaft und Energie hat die entsprechenden Einnahme- und Ausgabetitel im Haushaltsentwurf 2015/2016 im Einzelplan des Ministeriums für Wirtschaft und Energie eingebracht. Zwar wird die tatsächliche Höhe des brandenburgischen Anteils erlösabhängig erst mit dem Abschluss des Versteigerungsverfahrens feststehen. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass der brandenburgische Erlösanteil zur Finanzierung ausreicht.

Minister Albrecht Gerber