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Axel Vogel spricht zum Antrag der FDP-Fraktion "Subventionsbericht für das Land Brandenburg"

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- Es gilt das gesprochene Wort ! -

Wie von mehreren RednerInnen heute bereits beklagt wurde, ist das Land Brandenburg das einzige Bundesland, das bislang keinen Subventionsbericht vorgelegt hat. Der FDP gebührt der Verdienst darauf aufmerksam zu machen; dennoch ist es uns nicht möglich dem vorliegenden Antrag zuzustimmen, stattdessen werden wir dem Antrag der Regierung - zwar nicht mit vollem Herzen - aber dennoch zustimmen.

Warum?

Dass der Regierungsantrag außer einer Dokumentation der Finanzhilfen der jeweils vorherigen zwei Jahre auch die Planung des laufenden Jahres vorsieht und die Effizienz der Förderprogramme evaluiert werden sollen, begrüßen wir. Das implizite Ausblenden von Abgabenvergünstigungen, wie z.B. die Befreiung der Bergbauentwässerung vom Wassernutzungsentgelt halten wir dagegen für unakzeptabel.

Am FDP-Antrag sehen wir dagegen besonders kritisch, dass in Brandenburg und allen anderen Bundesländern zukünftig der Subventionsbegriff des Instituts für Weltwirtschaft in Kiel zugrunde gelegt werden soll und eine Bewertung in Bezug auf die Allokation von Fremd- und Eigenmittel erfolgen soll.

Was haben wir gegen die Verwendung des Subventionsbegriff des IfW?

Bis heute kennen weder Finanzwissenschaften noch Politik einen einheitlichen Subventionsbegriff. Weitgehender Konsens besteht darin, dass staatliche Transfers an private Unternehmen als Subventionen gelten; bei Leistungen an öffentliche Unternehmen oder private Haushalte hingegen fängt der Dissens schon an. Enge Definitionen, wie der Begriff der „Finanzhilfen" berücksichtigt nur direkte Geldzahlungen, ein weiterer Begriff bezieht auch den indirekten Nutzen mit ein, wie dies z.B. Steuerermäßigungen oder Abgabenbefreiungen sind.

Je nach Definition errechnet man daher unterschiedlichen Größenordnungen der Subventionen. So hat das Finanzwissenschaftliche Forschungsinstitut der Uni Köln 2005 in einer Studie für das Bundesfinanzministerium "Subventionen und staatliche Behilfen in Deutschland" - man beachte die korrekte Zitierung - fünf verschiedene Subventionsvolumina für das Jahr 2002 ausgemacht.

So errechnete die Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung (VGR) 30,9 Mrd Euro, der 19. Subventionsbericht des Bundes 54,5 Mrd €, die sogenannte Koch-Steinbrück-Liste 127,4 Mrd € und das Institut für Weltwirtschaft in Kiel 156,8 Mrd € an Subventionen für 2002 (IfW 2001).

Diese Differenzen sind leicht zu erklären:

Die VGR listet nur die staatlichen Zuschüsse an Unternehmen für laufende Produktionszwecke im Rahmen der Wirtschafts- und Sozialpolitik auf (inklusive Landwirte und FreiberuflerInnen; nur direkte Zahlungen, keine Steuervergünstigungen).

Der Subventionsbericht des Bundes nach § 12 des Stabilitäts- und Wachstumsgesetzes (StWG) umfasst primär Finanzhilfen des Bundes und Steuervergünsitigungen für private Unternehmen. Hinzu kommen Zuschüsse an Privathaushalte, die mittelbar der Unternehmensförderung dienen, z.B. im Wohnungsbau. Abgrenzungsprobleme gibt es bei Darlehen und Bürgschaften; ergänzend gibt der Bund Sozialberichte, Wohngeld- und Mietberichtge etc. heraus.

Dem Subventionsbegriff des IfW liegt folgende Definition zugrunde: „Finanzhilfen des Staates oder Steuervergünstigungen, die die Allokation von Ressourcen verzerren". Damit knüpft das IfW bei der Frage an, "ob der Staat sich in Aufgaben einmischt, die primär marktwirtschaftlich sind" und lädt den Subventionsbegriff damit ideologisch auf.

Grundlage für die Einstufung sind politische Werturteile des IfW über die allokative Schädlichkeit oder Nützlichkeit von staatlichen Transferzahlungen und Steuervergünstigungen. So werden beispielsweise Zahlungen an Volkshochschulen, Museen oder Bibliotheken aufgezählt. Auch Zuschüsse an Kindergärten oder Krankenhäuser werden nach der Definition des IfW als allokativ schädlich eingestuft und als Subvention gewertet.

Die IfW-Definition ist daher im wissenschaftlichen und politischen Raum strittig und kann unmöglich von uns als verbindliche Grundlage für Brandenburg und alle anderen Bundesländern empfohlen werden.

Sie wird nach unseren Erkenntnissen auch nirgendwo 1:1 angewandt. Alle Länder haben unterschiedliche Subventionsabgrenzungen, die sie mitunter auch von Bericht zu Bericht ändern. Die Länderberichte sind daher weder miteinander, noch über die Jahre hinweg in sich selbst vergleichbar.

Mit Stand 2005 richteten sich vier Bundesländer in ihren Subventionsberichten an den Vorgaben für die Zuarbeit zum Bundessubventionsbericht, des sogenannten 90 Prozent-Rasters aus, die große Mehrheit der Bundesländer verwendet eine nach eigenen Überlegungen erweiterte Darstellungen ihrer Finanzhilfen.

So hat bspw. Hamburg einen Kleinen und einen Großen Zuwendungsbericht, aus denen jede einzelne Zuwendung separat und mit Empfängernamen aufgeführt ist. Ähnliche Berichte haben auch Bremen und Berlin.

Am nächsten an der IfW-Definition ist Hessen, das das 90 Prozent-Raster und ergänzend IfW-Kriterien anwendet, mit dem Ergebnis, dass als größte Finanzhilfen die Zuweisungen an die Kommunen und die Sozialtransfers zählen.

Das transparenteste Modell scheint Sachsen-Anhalt mit einem modifizierten Rheinland-Pfalz-Modell zu haben. In diesem Bericht werden die Kriterien für die Entscheidung ob eine Zahlung in den Bericht aufgenommen wird oder nicht für jeden Einzelfall im Anhang erläutert.

Schlussfolgerung:

Das Land Brandenburg ist gut beraten in Auswertung der anderen Länderberichte eine eigene unserem Bundesland angemessenen Subventionsbegriff zu finden. Der von der FDP geforderte Rückgriff auf die IfW-Definition ist ideologisch belastet und für ein Bundesland nicht zielführend. Deshalb lehnen wir den FDP-Antrag ab und stimmen dem offener formulierten Antrag von Rot-Rot zu.