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Marie Luise von Halem spricht zum Antrag "Änderung des Rundfunkstaatsvertrags"

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- Es gilt das gesprochene Wort !

Anrede,
Dieser Antrag sind eigentlich zwei Anträge.

Zum Einen geht es der CDU darum, Kleingartengrundstücke, die nicht nach §1(1) Nr.2 Bundeskleingartengesetz (BKleingG) in einer Kleingartenanlage, sondern irgendwo einzeln außerhalb und ohne Verbandsanschluss liegen, per Regelung im Staatsvertrag dauerhaft von möglichen Rundfunkgebührenerhebungen zu befreien.

Diese Grundstücke sind genau wie dort evtl. stehende Lauben nur durch eine Übergangsregelung des Einigungsvertrages (§20a BKleingG) im Bestand geschützt. Hier per Salamitaktik zur einer fest im föderalen Staatsvertrag verankerten Sonderregelung für Rundfunkgebührenbefreiung von Kleingartengrundstücken außerhalb von Kleingartenanlagen kommen zu wollen, ist zwar kein eleganter Weg. Zumal ARD, ZDF und Deutschlandradio sowieso erklären, keine Gebührenerhebung für solche Grundstücke vornehmen zu wollen. Da aber Kleingärten innerhalb von Kleingartenanlagen offiziell von der Gebührenerhebung befreit sind, müsste nach allgemeiner Gerechtigkeitslogik auch hier eine Befreiung greifen.

Zum Anderen will die CDU Jugendfreizeiteinrichtungen vom Rundfunkbeitrag befreien. Der Antragstext suggeriert, die Einrichtungen des Dt. Jugendherbergsverbandes seien davon befreit.

Das stimmt aber nur bedingt. Der Dt. Jugendherbergsverbands bezahlt Rundfunkgebühren für seine über 500 Betriebsstätten. Und zwar nach eigenen Angaben deutlich mehr als bisher. Aber die Einrichtungen sind nach einer in einer Tagung der Rundfunkreferenten der Länder getroffenen Regelung wie auch andere gemeinnützige Jugendfreizeiteinrichtungen, die sich an einen geschlossenen Personenkreis (in diesem Fall Mitglieder) richten (z.B. Schullandheime), von der Gebührenerhebung für die einzelnen Zimmer befreit.

Die Voraussetzungen für diese Befreiung sind Gemeinnützigkeit und geschlossener NutzerInnenkreis, auf die sich damit diese Gemeinnützigkeit erweitert. Diese beiden Voraussetzungen werden von Hostels und privat betriebenen Jugendbildungsstätten (wie z.B. der eh. Pionierrepublik am Werbellinsee – EJB Werbellinsee GmbH) eben nicht erfüllt.

Die CDU muss die Frage beantworten, welche Kriterien sie an Jugendfreizeiteinrichtungen anlegen will, wenn nicht Gemeinnützigkeit der Maßstab ist. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von der CDU, was verstehen Sie überhaupt unter Jugendfreizeiteinrichtungen? Fallen darunter auch kommerziell betriebene Cafés, in denen sich Jugendliche ja auch gerne aufhalten? Da dort eine erhebliche Mediennutzung (Handy und z.T. auch Fernsehen) stattfindet, wäre ein Gebührenerlass hier ja fragwürdig. Oder wird hier kurzsichtig die Fahne geschwungen für bestimmte Interessengruppen, weil man weiß, dass der Antrag sowieso abgelehnt wird?

Ergo, kleines Plenar-Einmaleins: Einmal Zustimmung plus einmal Enthaltung = Enthaltung.