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Marie Luise von Halem spricht zum „Vierten Bericht der Landesregierung zur Umsetzung des Brandenburgischen Standarderprobungsgesetzes (BbgStEG)“

Nachdem wir zu Anfang der Legislaturperiode eine Geschäftsordnung verabschiedet haben, die in der Folge auch gedruckt wurde, nachdem wir eine Frau als Präsidentin dieses Landtags gewählt haben, und die ausschließlich von „der Präsident“ spricht - eine Präsidentin kennt unsere Geschäftsordnung nicht -, würde ich gern die Anregung meines Vorredners Herrn Kurth aufgreifen und sagen:

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Gäste!

(Beifall B90/GRÜNE - Heiterkeit der Abgeordneten Große [DIE LINKE])

In der Plenardebatte im März 2011 hatte Herr Woidke, damals noch Innenminister, für die Novelle des Standarderprobungsgesetzes mit dem Hinweis geworben, wir bräuchten die guten Ideen aus den Kommunen. Vor Ort wisse man am besten um die Herausforderungen des demografischen Wandels, und gleichzeitig hätten wir hier ein Gesetz, das in einem ganz praktischen Sinne die kommunale Selbstverwaltung stärkt, und er erwarte nach der Aufnahme des Stimmrechtes für die Schulträger in der Schulkonferenz weitere Erfolgsgeschichten auf der Basis dieses Gesetzes.

Diese Erfolgsgeschichten hat es nicht gegeben: zwei Anträge im Berichtszeitraum. „Brandenburg ist ein Land der Ideen“, lobte der Innenminister hier vor 10 Minuten. Geistesblitze und Innovationsfreude treffen sich aber offensichtlich nicht mehr beim Standarderprobungsgesetz.

(Heiterkeit bei der Fraktion DIE LINKE - Frau Mächtig [DIE LINKE]: Es gibt ja auch andere Bereiche!)

Warum ist das so? Im Bericht streicht sich die Landesregierung selbst, aber auch dem Landtag selbstzufrieden über die Brust: Es sei ja schon eine Vielzahl von Maßnahmen ergriffen worden, um die „überbordende, überflüssige Bürokratie spürbar abzubauen“. Ob die dann genannten Beispiele, das überarbeitete Gesetz über das öffentliche Gesundheitswesen und die oben erwähnte Änderung des Schulgesetzes, tatsächlich geeignet sind, diese großen Worte zu belegen, mag dahingestellt bleiben. Das Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit mag da vielleicht mehr bewirkt haben; aber das gibt es, zumindest in der novellierten Version, erst seit Juli letzten Jahres. Nach Auffassung der Landesregierung liege der zukünftige Schwerpunkt bei der Gestaltung der demografischen Herausforderungen, sagt der Bericht. Aber diesen Spielraum gibt es nun schon seit einigen Jahren, und offensichtlich interessiert er niemanden - oder fast niemanden. Vielleicht liegt die mangelnde Beteiligung auch eher daran, dass die Kommunen wie das Kaninchen vor der Schlange vor der geplanten Funktional- und Kommunalreform liegen und die im Hinblick auf die Aufgabenverlagerung entscheidenden Weichenstellungen im Rahmen dieser Debatte vorgenommen werden.

Das sollte einen aus unserer Sicht nicht daran hindern, das Standarderprobungsgesetz auch weiterhin für eine positive Errungenschaft zu halten. Aber wenn es ab 2016 eine Fortführung gibt, wie es die Landesregierung angekündigt hat, dann müsste man natürlich a) die möglicherweise dann geltenden neuen Strukturen einarbeiten, aber b) und insbesondere dürfte man durchaus darüber nachdenken, wie man an dieses dürre Gerippe etwas mehr Fleisch bekommt. - Danke.

(Beifall B90/GRÜNE)