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Ursula Nonnemacher spricht zum Antrag der BVB / FREIE WÄHLER Gruppe „Einführung von direkt gewählten Migrationsbeiräten in allen Landkreisen und kreisfreien Städten“

>> Entschließungsantrag (pdf-Datei)

- Es gilt das gesprochene Wort!

Anrede!

Wir teilen die Auffassung, dass die Migrations- und Integrationsbeiräte in den Kommunen, da wo sie vorhanden sind, eine wichtige Arbeit leisten. Sie sind ein wichtiges Bindeglied zwischen Politik und Verwaltung und den EinwohnerInnen, die keinen deutschen Pass haben. Sie fördern das gesellschaftliche Engagement und tragen zur politischen Partizipation von Menschen mit Migrationshintergrund bei.

Migrationsbeiräte sind tragende Säulen der kommunalen Bürgerbeteiligung und gleichzeitig treibende Kraft der Integrationspolitik. Hinzu kommen die kommunalen Integrationsbeauftragten, die eine wichtige und gerade in der aktuellen Situation notwendige Arbeit zur Etablierung einer breit verankerten Willkommenskultur. leisten

Wir haben also eine gewisse Grundsympathie für diesen Antrag, weil auch wir der Auffassung sind, dass die derzeitigen rechtlichen Grundlagen in der Kommunalverfassung nicht ausreichend sind.

Wir sind aber der Meinung, dass wir hier vom Landtag aus den Rahmen setzen und Ziele formulieren sollten, den Kommunen aber die Wahl der Mittel für deren Umsetzung überlassen sollten.

In der kreisfreien Stadt Potsdam und im Landkreis Barnim werden Migrantenbeiräte von den nichtdeutschen EinwohnerInnen direkt gewählt. Die Wahlbeteiligung lag dabei z.B. in der Stadt Potsdam – mit einer großen und sehr engagierten Comunity - 2014 bei 11,2% (939 von 7.744 Wahlberechtigten).

Andere Landkreise und Städte haben sich für Integrationsbeiräte entschieden, die ernannt oder bestätigt werden und sich vor allem aus VertreterInnen von Organisationen und Vereinen zusammensetzen, die sich für die Belange von MigrantInnen einsetzen. Es gibt aber auch Landkreise, die noch gar keinen Integrations- oder Migrationsbeirat haben, wie z.B. der Landkreis Oberhavel.

Die derzeitigen Vorgaben in der Kommunalverfassung, die in § 19 (1) die Möglichkeit einer Berufung einer/s Beauftragten als auch eines Beirats zur Integration von Einwohnern, die nicht über die deutsche Staatsangehörigkeit verfügen, vorsieht, halten wir nicht mehr für ausreichend. Integrationsbeiräte sollten in allen Landkreisen und kreisfreien Städte zu bilden sein, ohne dass Vorgaben gemacht werden, wie diese Aufgabe auszugestalten ist – so wie wir es beispielsweise auch bei der Beteiligung von Kindern- und Jugendlichen auf kommunaler Ebene fordern.

Wir glauben, dass die Kommunen vor dem Hintergrund ihrer Erfahrungen und in Kooperation mit VertreterInnen der MigrantInnen und der Zivilgesellschaft am besten entscheiden können, wie sie diese Beteiligung organisieren. Eine Direktwahl der Migrationsbeiräte soll selbstverständlich weiterhin eine Option sei, andere Formen der Beteiligung können aber gleich gute oder bessere Ergebnisse bringen. Denn eine Direktwahl ist nicht nur mit einem erheblichen personellen und finanziellen Aufwand verbunden, sie setzt auch höhere Hürden für alle, die sich einbringen wollen. Das haben uns die Erfahrungen mit direkt gewählten Kinder- und Jugendparlamenten gezeigt. Gerade die hohen Anforderungen an eine Direktwahl können auch abschreckend wirken. Nicht ganz einfach ist auch die Abgrenzung der Wahlberechtigten. Was ist mit AussiedlerInnen, Menschen mit Doppelpass oder eindeutigem Migrationshintergrund, aber nur noch deutscher Staatsangehörigkeit?

Neben der Frage der Beiräte ist für uns auch die Etablierung von hauptamtlichen Integrationsbeauftragten in allen Landkreisen sowie in allen hauptamtlichen Verwaltungen auf gemeindlicher Ebene sicherzustellen. Dies gehört für uns zur Verwaltungsstrukturreform und den erforderlichen Veränderungen der Kommunalverfassung. Deshalb halten wir es für sinnvoll die Stärkung der Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte der EinwohnerInnen in diesem Zusammenhang zu diskutieren und umzusetzen. Dabei sind die Vorgaben für Beiräte und Beauftragte ein wichtiger Aspekt, aber nicht der einzige.

Um dies sicherzustellen, bitten wir Sie um Zustimmung zu unserem Entschließungsantrag, um zu einer nachhaltigen Stärkung der Belange von MigrantInnen zu kommen und in einer bunter werdenden Gesellschaft die Integration auf kommunaler Ebene zu stärken.

>> Entschließungsantrag (pdf-Datei)

Unser Entschließungsantrag wurde abgelehnt.