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Ursula Nonnemacher spricht zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „Staatsvertrag mit Berlin zur grenzüberschreitenden kommunalen Zusammenarbeit auf den Weg bringen“

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- Es gilt das gesprochene Wort!

Anrede!

Wer die interkommunale Zusammenarbeit stärken und verbessern will, darf gerade in Brandenburg seinen wichtigsten Nachbarn nicht vergessen. Alleine im direkten Berliner Umland leben auf zehn Prozent der Landesfläche 36 Prozent der Brandenburger Bevölkerung. Zwischen Brandenburg und Berlin gibt es unzählige funktionale Verbindungen und Abhängigkeiten. Aber dennoch stockt die weitere Zusammenarbeit mit Berlin.

Dabei wäre es relativ einfach rechtliche Hürden der Kooperation zwischen den Städten und Gemeinden im Berliner Umland mit der Stadt Berlin aus dem Weg zu räumen. Mit einem Staatsvertrag über die grenzüberschreitende kommunale Zusammenarbeit steht ein bewährtes Instrument dafür zur Verfügung.

Seit 1997 schon gibt es einen solchen Staatsvertrag mit Sachsen-Anhalt, seit 1998 auch mit unserem südlichen Nachbarland Sachsen, von dem gerade das auf beiden Seiten der Landesgrenze gelegene Industriegebiet Schwarze Pumpe profitiert. Und seit 2001 erleichtert ein Staatsvertrag die grenzüberschreitende kommunale Zusammenarbeit in Zweckverbänden, Planungsverbänden und durch öffentlich-rechtliche Vereinbarungen mit Mecklenburg-Vorpommern. Nur mit dem Land Berlin gibt es einen solchen Staatsvertrag noch nicht. Hier muss man sich wirklich die Frage stellen, warum dies gerade mit Berlin nie umgesetzt worden ist.

Meine Fraktion hält jetzt den Zeitpunkt für gekommen, in dieser Frage einen neuen Anlauf zu starten. Im Februar haben wir hier in erster Lesung über den Gesetzentwurf zur Stärkung der kommunalen Zusammenarbeit beraten. Der Innenausschuss wird hierzu am 10. April eine Anhörung durchführen, bei der die Anzuhörenden auch zur länderübergreifenden kommunalen Zusammenarbeit mit Berlin befragt werden.

Wenn es der Landesregierung ernst ist mit der Stärkung der kommunalen Zusammenarbeit, dann ist es nicht nur sachgerecht, sondern auch notwendig über eine staatsvertragliche Regelung zu diesem Thema mit Berlin zu reden.

Ein solcher Staatsvertrag würde den Handlungsspielraum der Kommunen erweitern, bürokratische Prozeduren verringern und zu spürbaren Verbesserungen für die Menschen führen.

Nehmen wir die Abwasserentsorgung. Die großen Kläranlagen der Berliner Wasserbetriebe Wasmannsdorf und Schönerlinde stehen in Brandenburg und übernehmen die Abwasserentsorgung für ca. 600.000 Brandenburgerinnen und Brandenburger. Bisher mussten die Kommunen und Zweckverbände die Nutzung dieser Anlagen mit den Berliner Wasserbetrieben auf privatrechtlicher Basis regeln. Damit war diese Nutzung umsatzsteuerpflichtig. Diese Umsatzsteuer fließt vollständig in Gebühren ein, die von den BrandenburgerInnen für diese Leistung der Daseinsvorsoge gezahlt werden muss. Alleine für die private Wasserentsorgung sind dies überschlägig ca. 8. Million Euro pro Jahr an zusätzlichen Belastungen für die Menschen im Berliner Umland. Für die gewerbliche Wasserentsorgung kann sicherlich noch mal der zwei bis dreifache Betrag angenommen werden. Das alles nur, weil zwischen den Berliner Wasserbetrieben und den Zweckverbänden kein öffentlich-rechtlicher Vertrag geschlossen werden kann. Gerade die Rekommunalisierung der Berliner Wasserbetriebe bietet jetzt die Gelegenheit, nach Abschluss eines Staatsvertrages zu einer verbesserten Form der Zusammenarbeit zu kommen.

Weitere Anwendungsmöglichkeiten, wo ein Staatsvertrag zur länderübergreifenden kommunalen Zusammenarbeit segensreich wirken könnte und für beide Seiten Vorteile bringen würde, lassen sich in allen Bereichen der kommunalen Zusammenarbeit finden: beim ÖPNV, wo z.B. die Rüdersdorf-Schöneicher Straßenbahn bis nach Köpenick reicht, bei der Wasserversorgung oder der Müllentsorgung oder der Entwicklung gemeinsamer Gewerbegebiete, bei denen durch öffentlich-rechtliche Verträge ein gemeinsamer Träger von der Planung bis zur Erschließung Abläufe und Verfahren verbessern könnte.

Wir sind überzeugt: Der Abschluss eines Staatsvertrags zur länderübergreifenden kommunalen Zusammenarbeit kann die Zusammenarbeit mit unserem Nachbarn Berlin auf eine neue Stufe heben, die Beziehungen zwischen Berlin und seinen Nachbarn verbessern und den Menschen einen wirklichen Mehrwert bringen. 17 Jahre nach dem ersten Abschluss eines solchen Staatsvertrages mit Sachsen-Anhalt wird es höchste Zeit, auch mit Berlin einen solchen Vertrag zu verhandeln und abzuschließen.

Stimmen Sie deshalb der Überweisung dieses Antrags zu, damit wir darüber am 10. April im Innenausschuss weiter diskutieren können und bei der Befassung des Gesetzentwurfes zur Stärkung der kommunalen Zusammenarbeit zu einem zusätzlichen starken Signal an unsere Städte und Gemeinden kommen, dass es uns ernst ist, ihre Handlungsmöglichkeiten zu verbessern.

>> Zum Antrag als PDF-Datei