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Bleiberecht für Opfer rechter Gewalt: Nun sind die Ausländerbehörden gefordert

(Nr. 1) Brandenburg hat als erstes Bundesland ein Bleiberecht für Flüchtlinge eingeführt, die Opfer rechter Gewaltstraftaten geworden sind. Einen entsprechenden Erlass hat Innenminister Karl-Heinz Schröter kurz vor dem Jahreswechsel herausgegeben. Bei ausreisepflichtigen Opfern rechter Gewaltstraftaten soll nun von der Möglichkeit der Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen und Duldungen konsequent Gebrach gemacht werden. Der Erlass geht auf einen Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zurück, der im parlamentarischen Verfahren zur Aufforderung des Landtags an die Landesregierung führte, entsprechend tätig zu werden. Dazu sagt die innenpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN URSULA NONNEMACHER:

„Der Erlass entspricht weitgehend unserer Intention, Opfern rechter Gewaltstraftaten ein Bleiberecht einzuräumen - das freut mich. Ich hoffe, dass die Ausländerbehörden den Erlass nun auch umsetzen und von den bestehenden Ermessensspielräumen Gebrauch machen. Es ist ein Gebot der Humanität, Betroffene von rechten Angriffen nicht noch zusätzlich abzuschieben. Den Tätern wird durch das Bleiberecht zudem gezeigt: Ihre Handlungen führen zum genauen Gegenteil ihres eigentlichen Ziels.“

Der Erlass sehe auch eine Berichtspflicht der Landesregierung jeweils im Juli bzw. im Dezember eines Jahres vor. URSULA NONNEMACHER kündigte an, anlässlich der ersten sich bietenden Frist nachzufragen, in wie vielen Fällen die Behörden von der Möglichkeit, ausreisepflichtigen Opfern rechter Gewaltstraftaten eine Duldung bzw. eine Aufenthaltstitel einzuräumen, Gebrauch gemacht haben.

Weiterführende Informationen

>> Antrag: Bleiberecht für Opfer rechter Straftaten (pdf-Datei)

>> Ursula Nonnemacher spricht zu unserem Antrag „Bleiberecht für Opfer rechter Straftaten“

>> Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen (pdf-Datei)

>> Landtagsbeschluss (pdf-Datei)