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Landwirtschaftsministerium ordnet Teilstilllegung von Wiesenhof-Schlachthof an

(Nr. 109) Das Landesumweltministerium hat die Teilstilllegung des Wiesenhof-Schlachthofs in Niederlehme (Märkische Geflügelhof Spezialitäten GmbH) verfügt. Das hat Landwirtschaftsminister Vogelsänger heute dem landwirtschaftpolitischen Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN BENJAMIN RASCHKE schriftlich mitgeteilt (siehe Anlage). Zuvor war bekannt geworden, dass der Konzern in dem Schlachthaus eine Kapazitätserweiterung ohne abschließende Genehmigung bereits vorgenommen hat (siehe Landtagsdrucksache 6/6662).

Die Märkische Geflügelhof-Spezialitäten GmbH in Königs Wusterhausen/Niederlehme, die ihre Produkte unter dem Markennamen „Wiesenhof“ vermarktet, möchte die Kapazität ihrer Geflügelschlacht- und Verarbeitungsanlage von 120.000 Tieren am Tag auf durchschnittlich 160.000, zu Spitzenzeiten sogar auf 240.000 Tiere täglich, verdoppeln. Zur Kapazitätsausweitung läuft ein offizielles immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren.

Gegen die Ausweitung gibt es regional massive Bürgerproteste. Mehrere hundert Bürgerinnen und Bürger haben aus Sorge um die Qualität von Luft, Wasser und Boden im Umfeld des Schlachtbetriebs Einwendungen gegen die Erweiterung vorgebracht.

BENJAMIN RASCHKE sagte: „An der Teilstilllegung führte gar kein Weg vorbei. Gut, dass sie nun endlich angeordnet wurde. Dass das Ministerium nun handelt, dürfte auch auf den Druck der Bürgerinitiativen und ein Stück weit auf unser beharrliches Nachfragen zurückzuführen sein. Entscheidend ist nun aber, wozu das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren führt. Die Antwort kann nur sein, dass Wiesenhof die Kapazitätsausweitung dauerhaft verwehrt wird.“

>> Antwort auf mündliche Anfrage 983 (Drucksache: 6/6837)