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89 Millionen Hühner bei Wiesenhof ohne Genehmigung geschlachtet?

(Nr. 128) Aus der Antwort der Landesregierung auf eine parlamentarische Anfrage des bündnisgrünen Landtagsabgeordneten Benjamin Raschke geht hervor, dass im Wiesenhof Schlachtbetrieb Niederlehme (Dahme-Spreewald) in den 39 Monaten zwischen Februar 2015 und Mai 2018 möglicherweise bis zu 89 Millionen Hühner ohne die erforderliche Genehmigung für eine entsprechend hohe Kapazität geschlachtet worden sind. `Die ungenehmigte Schlachtkapazität betrug ca. 75.000 Tiere pro Tag´, heißt es in der Antwort (auf die Fragen 2, 3 und 5).

Die genehmigte Kapazität des Schlachtbetrieb beträgt 120.000 Tiere mit einem Lebendgewicht von 190 Tonnen pro Schlachttag. Die Märkische Geflügelhof-Spezialitäten GmbH, deren Produkte unter dem Namen Wiesenhof vermarktet werden, hatte diese Kapazität ohne die erforderliche Genehmigung im Februar 2015 ausgeweitet, wie aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Cottbus hervor geht Nachdem dieser Zustand bekannt wurde, verfügte das Landesumweltamt eine Teilstilllegung, der das Unternehmen – nach zwischenzeitlich eingelegtem Widerspruch – Ende Mai 2018 nachkam.

„Nach den uns bisher bekannten Zahlen vom Verwaltungsgericht Cottbus betrug die Überschreitung zwischen 35.000 und 40.000 geschlachtete Tiere pro Tag. Die neuen Zahlen der Landesregierung verdeutlichen, dass das unrechtmäßige Vorgehen des Unternehmens eine weitaus größere Dimension hatte. Mir ist immer noch schleierhaft, wie Wiesenhof auf die Idee kommen konnte, dass geltendes Recht wie ein Genehmigungsverfahren für Zusatzkapazitäten nicht zu beachten sei“, sagte Benjamin Raschke. „Auch große Unternehmen wie Wiesenhof müssen sich selbstverständlich an die Spielregeln halten.“

„Die vom Landesumweltamt gegen Wiesenhof verfügten Zwangsgelder von 12.000 bzw. 24.000 Euro dürften von dem Unternehmen angesichts der durch die Vermarktung erzielten Gewinne als Lappalie angesehen worden sein. Ich frage mich, warum das LfU nicht mindestens den Höchstsatz von 50.000 Euro androhte, sondern beim ersten Zwangsgeld nur knapp über dem Mindestsatz blieb. Autorität hat sich das Amt so sicher nicht verschafft.“

Gegen die Ausweitung der Kapazitäten gibt es massive Anwohnerproteste. Mehrere hundert Bürgerinnen und Bürger haben aus Sorge um die Qualität von Luft, Wasser und Boden im Umfeld des Schlachtbetriebs im Genehmigungsverfahren Einwendungen vorgebracht.

Die Antwort im Internet:...