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Landesumweltamt muss Verdacht auf nicht-genehmigte Schlachtungen bei Wiesenhof überprüfen

(Nr. 203) Den Betreibern des Schlachthofes, der Märkische Geflügelhof-Spezialitäten GmbH (MGS), war am 01. November 2018 die Genehmigung der Anhebung der Schlachtkapazitäten auf 160.000 Tiere pro Tag unter Auflagen erteilt worden. Agrarminister Jörg Vogelsänger bestätigte heute auf Nachfrage des agrarpolitischen Sprechers der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Benjamin Raschke, dass die Erfüllung der Auflagen noch nicht geprüft und abgenommen ist. Derzeit werde unter den Behörden ein Termin abgestimmt. Die Teilstilllegungsverfügung sei damit weiterhin gültig, bis zum Abnahmetermin dürfe der Schlachtbetrieb seine Kapazitäten nicht erhöhen.

Das Unternehmen kündigte jedoch an, bereits ab der Kalenderwoche 45 mit der erhöhten Produktion zu beginnen.[1] Anwohner geben an, auch einen verstärkten LKW Verkehr wahrgenommen zu haben.

„Wiesenhof hat die beantragte Erhöhung der Kapazitäten vom Landesumweltamt nur unter zahlreichen Auflagen und Fristsetzungen genehmigt bekommen. Über diese Vorgaben scheint sich das Unternehmen jetzt erneut hinwegzusetzen. Diesen Hinweisen muss das Landesumweltamt jetzt sofort nachgehen, und gegebenenfalls Schlachtungen in nicht genehmigtem Umfang stoppen“, sagte BENJAMIN RASCHKE.

Hintergrund:

Die MGS, bekannt durch den Markennamen „Wiesenhof“, hatte den Geflügelschlachtbetrieb und die Verarbeitung mehr als zwei Jahre über der genehmigten Kapazität betrieben. Am 20. Juni 2017 wurde eine Teilstilllegung des Wiesenhof-Schlachthofes angeordnet, nach der nur die genehmigte Menge an Tieren geschlachtet werden darf. Diese wurde erst im Mai 2018 vom Betreiber umgesetzt.


[1] Quelle: PM des Unternehmens: https://www.wiesenhof-news.de/news/markische-geflugelhof-spezialitaten/