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Lasst die Demonstrierenden den Landtag anleuchten

(Nr. 39) Die Vorsitzende und innenpolitische Sprecherin der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN URSULA NONNEMACHER hat zur Auseinandersetzung um eine geplante Demonstration von Anwohner-Initiativen für ein konsequentes Nachtflugverbot Stellung bezogen.

„Äußerungen vonseiten des Präsidialbüros, Kundgebungen im und am Landtag seien nicht gestattet, sind missverständlich. Um unseren Landtag gibt es keine Bannmeile und solange die öffentliche Sicherheit nicht bedroht ist, gilt vor dem Landtag meines Wissens die Versammlungsfreiheit uneingeschränkt. Die vom Präsidialbüro angeführte Hausordnung gilt hingegen nur für das Landtagsgebäude selbst und den Innenhof“, sagte sie.

Was das geplante „Anleuchten“ des Landtags zur Erinnerung an die erfolgreiche Unterschriftensammlung des Volksbegehrens für ein Nachtflugverbot am BER anbelangt, untersage die Landtagshausordnung das `Anbringen von Plakaten, Fahnen, Schriften und Ähnlichem an einer Außenfassade des Landtagsgebäudes´.

„An der Fassade des Landtags wird nichts angebracht, sie soll nur angeleuchtet werden und ich gehe nicht davon aus, dass Photonen die Hauswand beschädigen. Auch eine Verletzung der Würde des Hauses kann ich nicht erkennen. Ich gehe zudem davon aus, dass das Licht die Abgeordneten nicht an der Ausübung ihres Mandats hindert. Die Aktion sollte also gebilligt werden“, sagte URSULA NONNEMACHER.

>> Zur Hausordnung des Landtags