Zum Inhalt springen

Natura 2000 Schutzgebiete endlich wie vorgeschrieben sichern – Grüne melden EU mangelhafte Umsetzung

(Nr. 64) Brandenburg setzt Vorgaben der EU zum Umgang mit europäischen Schutzgebieten im Land höchst unzureichend um. Die Europäische Kommission hatte deshalb bereits ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Nun hat die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Kommission zwei weitere Fälle gemeldet, in denen die Umsetzung von EU-Recht nicht erfolgt.

Die Europäische Kommission beanstandete zu Beginn dieses Jahres im aktuell laufenden Vertragsverletzungsverfahren erneut die Sicherung der Natura 2000 Gebiete in Deutschland. Die mangelhafte Umsetzung betrifft auch Brandenburg. Die Brandenburger Landesregierung bestätigte, dass sie eine Rüge aus Brüssel erhalten habe. Sie machte jedoch in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Axel Vogel und Benjamin Raschke keine Angaben dazu, welche Mängel die Brüsseler Behörde in Bezug auf Brandenburg beanstandet hatte.

„Die Brandenburger Landesregierung muss endlich die Vorgaben der EU zur Umsetzung der Natura 2000 Richtlinie beachten, ansonsten drohen ernsthafte Konsequenzen für die Umwelt und den Landeshaushalt“, kommentierte Benjamin Raschke die unzureichenden Bemühungen Brandenburgs die Vorgaben der EU zu erfüllen.

Unklar bleibt zudem auch nach mehreren Anfragen der beiden bündnisgrünen Abgeordneten, warum die beiden FFH-Gebiete in der Uckermark bei Klaushagen und am Kuhzer See in großen Teilen nicht wie von der EU gefordert in Naturschutzgebiete umgewandelt wurden. Die Landesregierung ignoriert den schlechten Erhaltungszustand der FFH-Gebiete und der darin geschützten Arten seit Langem. So ist beispielsweise seit 2011 durch verschiedene Untersuchungen belegt, wie sehr die Kleingewässer dort mit Pestiziden belastet sind. In den Antworten auf die Anfragen machte die Landesregierung dazu widersprüchliche Angaben bzw. wich den Fragen aus.

Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag sendete daher ein Schreiben an die EU-Kommission und hat auf die Missstände in der Uckermark aufmerksam gemacht. Ihr Ziel ist es, die genannten Fälle mit in das bereits laufende Vertragsverletzungsverfahren zu integrieren und damit die Gebiete zu schützen.

Axel Vogel: „Die Strategie der Landesregierung, die Vorgaben aus Brüssel so lange wie möglich zu ignorieren, wird nicht aufgehen. Es geht auch um mehr als die Erfüllung von EU-Normen. Es sollte selbstverständlich sein, dass wir uns zu europaweit vernetzten Schutzgebieten bekennen, um Lebensräume sowie wildlebende Tiere und Pflanzen zu schützen. Wenn wir nicht einmal in Naturschutzgebieten den Einsatz von Pestiziden ausschließen, werden wir den Verlust der Biodiversität nicht aufhalten können. Unsere Fraktion möchte mit dieser Eingabe bei der EU ein Zeichen setzen und die Brandenburger Landesregierung endlich zum Handeln zwingen.“

Zum Hintergrund:

Die Anfragen der Abgeordneten Axel Vogel und Benjamin Raschke:

https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w6/drs/ab_10600/10603.pdf

https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w6/drs/ab_10400/10451.pdf

Weitere Informationen zum Verfahren:

>> Anschreiben an Alexander Just

>> Anlage 1 KA Vertragsverletzungsverfahren

>> Anlage 2 KA NSG Kuhzer See Klaushagen

>> Anlage 3 Nachfrage NSG Kuhzer See Klaushagen

>> Anlage 4 Dokumentation Umweltbelastungen

>> Anlage 5 SOFIA Wasseranalyse 2011

>> Anlage 6 KA Belastung Feldsoll

>> Anlage 7 Analyse LEFL 17.04.2013

>> Anlage 8 Pestiziduntersuchung Feldsoelle_2013