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Umweltministerium legt sich fest: Gülle aus Schweinemastanlage in Tornitz verunreinigt das Grundwasser - womöglich landesweit kein Einzelfall

(Nr. 52) Bei der gestrigen Sitzung des Ausschusses für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft berichtete das Ministerium zum aktuellen Stand und zu den Konsequenzen der permanenten Grundwasserverunreinigung durch die Schweinemastanlage der Bolart GmbH in Tornitz/Vetschau. Nach Aussage des Landesamtes für Umwelt ist der Zusammenhang zwischen undichten Güllebehältern, austretender Gülle und der Grundwasserverunreinigung von der Fachbehörde bestätigt worden. Anfang März überraschte der Landrat von Oberspreewald-Lausitz noch mit der Aussage, dass ein Nachweis für einen ursächlichen Zusammenhang zwischen undichtem Becken und Grundwasserschaden nicht vorliege.

Der Umwelt- und agrarpolitische Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Benjamin Raschke, sagte zum Bericht des Umweltministeriums:

„Der Fall der Grundwasserverunreinigung durch die Schweinemastanlage in Tornitz hat landesweite Bedeutung und ist womöglich kein Einzelfall. Das Umweltministerium befragt gegenwärtig die Kontrollbehörden aller Landkreise, inwieweit die Verordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen besonders für Schweinemastanlagen, die noch auf DDR-Zeiten stammen, angewandt wird. Diese ist seit 1. August 2017 in Kraft und legt fest, dass der Anlagenbetreiber verpflichtet ist, den ordnungsgemäßen Betrieb und die Dichtheit der Anlagen sowie die Funktionsfähigkeit der Sicherheitseinrichtungen regelmäßig zu prüfen und herzustellen. Nach ersten Informationen des Ministeriums haben die Landkreise das sehr unterschiedlich ernst genommen.

Mehr als sechs Jahre hartnäckigen Nachfragens und Recherchierens durch die Bürgerinitiative Schweinewind, den NABU und unsere bündnisgrüne Fraktion waren notwendig, um eine Grundwasserverunreinigung durch die Schweinemastanlage der Bolart GmbH in Tornitz zu bestätigen.

Der Anlagenbetreiber, die Bolart GmbH, ist nun zu einer Sanierung der insgesamt sieben Güllebehälter mit Zu- und Ableitungen innerhalb von neun Monaten verpflichtet. Danach wird die Dichtigkeit der gesamten Anlage erneut überprüft.

Zur Aufklärung der Grundwasserverunreinigung in Tornitz und möglichen Konsequenzen scheint zumindest beim Umweltministerium und dem Landesamt für Umwelt einiges in Gang zu sein. Dennoch sind viele Fragen noch ungeklärt, welchen wir auch in Zukunft nachgehen werden.“

Weiterführende Informationen

>> Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) Anforderungen an Jauche-, Gülle- und Silagesickersaftanlagen (JGS-Anlagen) (Anlage 7)

>> Information zur „Grundwasserverseuchung durch die Schweinemastanlage in Tornitz - Konsequenzen für den Betreiber“ zum 46. ALUL (27.11.2018) PDF

>> Bündnisgrüne Faktensammlung zur BOLART Schweineproduktionsanlagen GmbH in Tornitz/Vetschau