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Amtsmissbrauch des Landtags-Vizepräsidenten muss Konsequenzen haben

Zur Einstweiligen Anordnung des Verfassungsgerichts Brandenburg zum Antrag der Änderung der Tagesordnung der Aktuellen Stunde der CDU-Fraktion im Landtag zum Thema „Walter Lübcke, Halle, Hanau – Wehrhafte Demokratie in der Pflicht“ erklären die Vorsitzenden der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Petra Budke und Benjamin Raschke:

„Der Landtag wird sich am morgigen Donnerstag in der Aktuellen Stunde zu Recht mit dem Rechtsterrorismus in Deutschland befassen. Das rechtsterroristische Attentat von Hanau ereignete sich nach der Antragsfrist des Landtags. Das Verfassungsgericht kommt zu dem Schluss, dass der Antrag ausschließlich formal auf seine Aktualität hin hätte geprüft werden dürfen.

Wir können jetzt nur unsere eigenen Worte wiederholen: Das ist genau das perfide Vorgehen der AfD: das demokratische Amt zu missbrauchen, um die Demokratie zu untergraben. Damit ist Galau aus Sicht unserer Fraktion für dieses Amt untragbar. Er selbst oder das Parlament muss daraus Konsequenzen ziehen.“