Aus der Begründung: Der Landtag erkennt an, dass auch nach mehr als 12 Jahren noch Betroffenheit sowie In-formations- und Beratungsbedarf zum Thema Bodenreform und Wiedergutmachung besteht und das Nebeneinander von juristisch berechtigten, bisher anonym gebliebenen und juri-stisch unberechtigten (vor dem 2.10.2000 bekannten) Erbinnen und Erben keine gesell-schaftlich zufriedenstellende Situation geschaffen hat. Mit dem vorliegenden Antrag soll das Thema in der aktuellen Legislaturperiode noch einmal mit Nachdruck verfolgt, aber auch politisch abgeschlossen werden.