Gesetzentwürfe
Abgeordnete und Fraktionen haben das Recht Gesetzesvorlagen in das Parlament einzubringen. Die Entwürfe werden in der ersten Lesung während des Plenums begründet und in ihren Grundsätzen beraten. Danach folgt die Überweise an die jeweiligen Ausschüsse, um das Gesetz inhaltlich auszuarbeiten.