Zum Inhalt springen

Datenschutz: Sechstes Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Schulgesetzes

Gesetzentwurf „Sechstes Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Schulgesetzes“ herunterladen (PDF, 166 KB)

Für den Einsatz digitaler Lehr- und Lernmittel im Schulunterricht ist die Verarbeitung personenbezogener Daten der am Schulleben Beteiligten erforderlich. Für die Ver-arbeitung bedarf es nach den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung einer Rechtsgrundlage. Derzeit ist der Einsatz digitaler Lehr- und Lernmittel, mangels ge-setzlicher Grundlage, nur mit der freiwillig erteilten Einwilligung der Schülerinnen und Schüler bzw. derer Eltern möglich.