Aus dem Gesetz: Mit dem Gesetz soll gewährleistet werden, dass Planungsverfahren nach dem Brandenburgischen Straßengesetz auch unter den erschwerten Bedingungen während der COVID-19-Pandemie ordnungsgemäß durchgeführt werden können.
Aus dem Gesetz: Mit dem Gesetz soll gewährleistet werden, dass Planungsverfahren nach dem Brandenburgischen Straßengesetz auch unter den erschwerten Bedingungen während der COVID-19-Pandemie ordnungsgemäß durchgeführt werden können.