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Gesetz zur: Gewährung einer einmaligen Sonderzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie an Besoldungsempfängerinnen und Besoldungsempfänger und weitere Änderungen

Gesetzentwurf „Gewährung einer einmaligen Sonderzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie an Besoldungsempfängerinnen und Besoldungsempfänger und weitere Änderungen“ herunterladen (PDF, 256 KB)

Die Tarifvertragsparteien haben am 29. November 2021 einen Tarifvertrag über eine einmalige Corona-Sonderzahlung geschlossen. Diese beträgt für die Tarifbeschäftigten 1300 Euro und für Auszubildende/Praktikantinnen und Praktikanten/Studierende 650 Euro. Dieses Tarifergebnis soll auf die aktiven Beamtinnen und Beamten bis einschließlich der Besoldungsgruppe B 8 und die Richterinnen und Richter des Landes Brandenburg übertragen werden. Dabei ist zu beachten, dass die Auszahlung gemäß § 3 Nummer 11a EStG bis zum 31. März 2022 erfolgen muss, damit diese - wie für die Tarifbeschäftigten - steuerfrei gewährt werden kann.