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Achtes Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften

Gesetzentwurf „Achtes Gesetz zur Änderung parlamentsrechtlicher Vorschriften“ herunterladen (PDF, 223 KB)

Das mit dem Vierten Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes vom 20. April 2017 (GVBl. I Nr. 7) für den sechsten Landtag eingeführte Verfahren zur indexierten jährlichen Anpassung der Entschädigung hat sich bewährt und wurde für den siebten Landtag übernommen. Angesichts der Auswirkungen der SARS-CoV-2-Pandemie, die im März 2020 einsetzte, hatte sich der Siebente Landtag bereits für das Jahr 2021 dafür entschieden, die Anpassung nach dem Indexierungsverfahren auszusetzen und für das Jahr 2022 vorsorglich eine Übergangsbestimmung zur Wiederaufnahme des bisherigen Indexierungsverfahrens geschaffen