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Gesetzentwurf: Neuregelung des Mobilitätsgesetzes

Gesetzentwurf „Gesetzentwurf: Neuregelung des Mobilitätsgesetzes“ herunterladen (PDF, 548 KB)

Mobilität bedeutet Teilhabe der Menschen am öffentlichen, sozialen und kulturellen Leben, ist essenziell für eine attraktive und zukunftsfähige Wirtschaft und muss im Einklang mit den Klimaschutzzielen des Landes stehen. Der Brandenburgische Landtag verfolgt das Ziel einer nachhaltigen, umwelt- und klimafreundlichen, sozial gerechten und verkehrssicheren Mobilität. Dieser in Brandenburg bereits eingeschlagene Weg soll konsequent weiterverfolgt und in ein rechtliches Fundament gegossen werden. Viele Forderungen der Volksinitiative „Verkehrswende Brandenburg jetzt!“, decken sich mit den Zielen und Vorhaben, die auch im Koalitionsvertrag verankert worden sind. Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung und wir haben gemeinsam mit der Volksinitiative in einem moderierten Dialogprozess die Ziele des Koalitionsvertrages, die Forderungen der Volksinitiative und die bestehenden Regelungen im Verkehrssektor zusammengeführt und gemeinsam den rechtlichen Rahmen verhandelt.

Mit dem erarbeiteten Mobilitätsgesetz Brandenburg sollen nunmehr die rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden, die die genannten Ziele und Aspekte berücksichtigen und den Erfordernissen eines Flächenlandes hinsichtlich seiner regionalen und lokalen Herausforderungen und Entwicklungen entsprechen.