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Ausgestaltung der Task Force für die Abschiebung ausreisepflichtiger Straftäterinnen und Straftäter

Antrag „Ausgestaltung der Task Force für die Abschiebung ausreisepflichtiger Straftäterinnen und Straftäter“ herunterladen (PDF, 134 KB)

Der Landtag stellt fest:

Brandenburg ist ein weltoffenes und solidarisches Bundesland. Es bietet Geflüchteten auf Grundlage des Grundgesetzes, der Landesverfassung, der europäischen Menschenrechtskonvention und der EU-Grundrechtecharta Schutz vor Krieg und Vertreibung und gewährt den Betroffenen notwendige Hilfs- und Integrationsleistungen. Für die in Brandenburg lebenden Bürgerinnen und Bürger und für die nach Brandenburg geflüchteten Menschen gelten die auf den Grundwerten unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung basierenden Rechtsstaatsprinzipen.

Sofern Verfahren zu dem Ergebnis führen, dass Geflüchtete und Asylsuchende nicht in der Bundesrepublik Deutschland bleiben können und es keinen weiteren Grund gibt, der eine Rückkehr ausschließt, müssen entsprechend geltender Gesetze diese das Land wieder verlassen. Grundsätzlich sind hierfür entsprechend die im Land Brandenburg bestehenden Möglichkeiten der freiwilligen Rückkehr vorrangig vor Abschiebungen zu nutzen. Das Land Brandenburg wird die bestehenden Möglichkeiten erweitern.

Vollziehbar ausreisepflichtige straffällig gewordene, inhaftierte ausländische Personen sowie vollziehbar ausreisepflichtige ausländische Intensivstraftäterinnen und Intensivstraftäter müssen das Land Brandenburg und die Bundesrepublik Deutschland wieder verlassen. Im Sinne eines durchsetzungsfähigen Rechtsstaates ist dafür Sorge zu tragen, dass prioritär diese Personengruppen konsequent und zügig in die jeweiligen Herkunftsländer zurückgeführt werden.

So werden die kommunalen Ausländerbehörden bei der Rückführung vollziehbar Ausreisepflichtiger mit nachhaltigem Gefährdungspotential für die öffentliche Sicherheit und Ordnung unterstützt.

Der Task Force obliegt insbesondere die Aufgabe, im Ergebnis von Einzelfallbearbeitungen die Aufenthaltsbeendigung und Rückführung vorgenannter Personengruppen prioritär vor anderen Rückführungen herbeizuführen.

Der Landtag fordert die Landesregierung auf,

1. die Task Force organisatorisch im Sinne einer effektiven, zielgerichteten und dauerhaften Zusammenarbeit mit Polizei,- Justiz- und kommunalen Ausländerbehörden sowie den Ausländerbehörden anderer Bundesländer zu unterstützen. Die notwendige Einbeziehung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge sowie der Bundespolizei ist sicherzustellen.

2. dabei für die weitere Ausgestaltung der Task Force im Wesentlichen folgende Tätigkeitsschwerpunkte vorzusehen:

- Gesamtleitung der Verfahren im Rahmen von Einzelfallprüfungen

- Koordinierung der Zusammenarbeit der bei jeweiligen Einzelfallprüfungen beteiligten Behörden insbesondere durch Prüfung des Bestehens einer vollziehbaren Ausreisepflicht und von Abschiebungsvoraussetzungen

- Beschaffung von Identitätspapieren in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sowie den jeweiligen Botschaften und Konsulaten

- Einrichtung eines zentralen Haft-Monitorings zum Zweck der frühzeitigen Feststel-lung von Haftentlassungen und Einleitung notwendiger Maßnahmen zur Ausreise

- Beratung und Unterstützung der kommunalen Ausländerbehörden bei der Umset-zung des Aufenthaltsrechts

- Herstellung des Einvernehmens mit den zuständigen Staatsanwaltschaften hinsicht-lich teilweiser Haftaussetzung im Falle der Rückführung

3. dem Ausschuss für Inneres und Kommunales jährlich über die Tätigkeit der Task Force zu berichten und eine erste Evaluierung bis zum 31.07.2021 vorzunehmen. Hierbei sollen insbesondere Aussagen zu folgenden Punkten getroffen werden:

- Anzahl von Abschiebungen und freiwilligen Ausreisen sowie getroffenen Maßnahmen für eine freiwillige Ausreise

- Effektivität der räumlichen und administrativen Organisationsstrukturen

Begründung:

Der Schutz der Bevölkerung und der freiheitlich demokratischen Grundordnung ist Kernaufgabe des funktionierenden Rechtsstaates und von höchster Priorität. Sehr viele Menschen sowie Behörden, Institutionen, Verbände und zivilgesellschaftliche Organisation leisten einen wertvollen Beitrag für das Gelingen der Integration und Teilhabe von Menschen, die auf der Flucht vor Krieg und Vertreibung in Brandenburg Schutz gefunden haben und zukünftig finden werden.

Die Task Force beseitigt bestehende Vollzugsdefizite hinsichtlich notwendiger Rückführungen der genannten Personengruppen im Rahmen von Einzelfallbearbeitungen und gewährleistet rechtssichere und zügige Rückführungen. Die Rückführungen werden wie bisher in Zuständigkeit der Zentralen Ausländerbehörde des Landes Brandenburg durchgeführt.

Das Ziel der freiwilligen Rückkehr genannter Personengruppen wird vorrangig verfolgt. Hierfür werden landesseitig entsprechende Möglichkeiten und Rahmenbedingungen gemäß des Koalitionsvertrages geschaffen.

Da die Anzahl der straffälligen Ausländerinnen und Ausländer, die im Fokus der Task Force stehen, im Verhältnis zu den übrigen im Land Brandenburg lebenden Ausländerinnen und Ausländern zahlenmäßig sehr gering ist, dient die Task Force auch der Erhöhung der Akzeptanz von Integrations- und Hilfsleistungen innerhalb der Bevölkerung.