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Entschließungsantrag zum Antrag der Fraktion DIE LINKE - Beteiligung des Landes Brandenburg an der Fahrzeuggesellschaft für die S-Bahn

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Der Landtag stellt fest:

Das Land Brandenburg und das Land Berlin haben sich auf die größte Ausschreibung in der Geschichte der S-Bahn verständigt. Ausgeschrieben sind die Beschaffung neuer S-Bahn-Fahrzeuge, deren Instandhaltung und Bereitstellung sowie die Verkehrsangebote (der S-Bahn-Betrieb) auf den Teilnetzen Nord-Süd und Stadtbahn.

Der Betrieb wird für 15 Jahre ausgeschrieben. Die Instandhaltung wird für 30 Jahre ausge-schrieben, um Anreize für eine nachhaltige Bauweise und Instandhaltung zu setzen. Das Eigentumsrecht an den Fahrzeugen soll erstmalig auf die Länder übergehen, die als Aufga-benträger für den Schienenpersonennahverkehr wegen der Besonderheiten der S-Bahn-Infrastruktur auf die zuverlässige und wirtschaftliche Verfügbarkeit von Spezialfahrzeugen angewiesen sind.

Alle wesentlichen Parameter dieser komplexen Vergabe sind im Einvernehmen mit dem Land Brandenburg geklärt worden. Dazu gehören die Zahl der neuen Fahrzeuge und die Anforderungen an Leistung, Barrierefreiheit, Geräuschemission und weitere technische Bestimmungen.

Zur Vereinfachung der Finanzierung, zur Ausübung des Eigentumsrechts und zur Wahrneh-mung eines strategisch-technischen Controllings der Fahrzeuge soll in Berlin eine Landes-anstalt öffentlichen Rechts (LSFB) gegründet werden. Das hierfür erforderliche Gesetz ist derzeit noch im Abstimmungsprozess der Senatsverwaltungen. Das Land Brandenburg kann sich an dieser Fahrzeuggesellschaft jederzeit beteiligen.

In allen Entwürfen zu Verträgen und Regelwerken wird ein Beitritt Brandenburgs zur LSFB berücksichtigt und ermöglicht.

Der Landtag möge beschließen:

Sobald die Informationen vorliegen, berichtet die Landesregierung dem zuständigen Fach-ausschuss über das Ergebnis der Vergaben und die Planungen des Landes Berlin zur Grün-dung einer öffentlichen Körperschaft für den Fuhrpark, welche Grundlage für die Entschei-dung sind, ob sich das Land Brandenburg an dieser öffentlichen Körperschaft beteiligt oder darauf verzichtet und seine Rechte aus den ausgeschriebenen Dienstleistungsverträgen ausübt.