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Brandenburgischen Justiznachwuchs fördern

Der Landtag möge beschließen:

Die Landesregierung wird beauftragt zu prüfen,

1. ob für die Vergabe der Plätze des juristischen Vorbereitungsdienstes im Land Brandenburg analog zum Land Berlin eine Landeskinderregelung für die Absolventinnen und Absolventen der 1. Juristischen Prüfung eingeführt werden kann.

2. welche organisatorischen Maßnahmen bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften getroffen werden können, um die zur Verfügung stehende Ausbildungskapazität für den juristischen Vorbereitungsdienst zu erhöhen.

3. wie die Tätigkeit als Leiterin oder Leiter einer Arbeitsgemeinschaft im Rahmen des Vorbereitungsdienstes attraktiver gestaltet werden kann.

Begründung:

Zu 1.: Das Land Berlin wendet bei der Platzvergabe für den juristischen Vorbereitungsdienst neben einer Leistungsliste, einer Liste nach Wartezeit und einer Härtefallregelung auch eine Landeskinderregelung an. Diese gilt für alle Absolventinnen und Absolventen, die die 1. Juristische Prüfung beim Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg abgelegt haben. Für die Plätze im Land Brandenburg gibt es eine solche Regelung aktuell nicht. Es sollte daher geprüft werden, ob nicht ebenso verfahren werden kann, wie im Land Berlin.

Zu 2.: Wie sich aus Angaben der Landesregierung ergibt, wird die mit dem Landeshaushalt bestehende Ausbildungskapazität für den Vorbereitungsdienst durch bisher von den Gerich-ten und Staatsanwaltschaften gemeldete Kapazität nicht ausgeschöpft. Daher ist zu prüfen, welche organisatorischen Maßnahmen getroffen werden können, damit dort mehr Ausbilde-rinnen und Ausbilder zur Verfügung stehen. Durch die mit dem Nachtragshaushalt 2020 be-schlossenen und im Haushaltsentwurf 2021 vorgesehenen zusätzlichen Personalstellen sollte es hier Möglichkeiten geben.

Zu 3.: Im Rahmen des juristischen Vorbereitungsdienstes finden Arbeitsgemeinschaften zur begleitenden Ausbildung und Prüfungsvorbereitung der Referendarinnen und Referendare statt. Es fällt hier zunehmend schwer, Ausbilderinnen und Ausbilder für diese Tätigkeit zu gewinnen, sodass auch eine Qualitätssicherung nur schwer umzusetzen ist. Ein kleiner monetärer Anreiz steht beispielsweise für Juristinnen und Juristen aus der Verwaltung der Tatsache gegenüber, dass die mit der Ausbildung im Rahmen der Arbeitsgemeinschaften verbrachte Zeit für Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung nicht als Arbeitszeit angerechnet wird. Es sollte geprüft werden, wie die Tätigkeit als Leiterin oder Leiter einer Arbeitsgemeinschaft des juristischen Vorbereitungsdienstes attraktiver gestaltet werden kann.