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Drittes Gesetz zur Änderung des Sportförderungsgesetzes im Land Brandenburg

Antrag „Drittes Gesetz zur Änderung des Sportförderungsgesetzes im Land Brandenburg“ herunterladen (PDF, 116 KB)

Zahlreiche Sportvereine haben umfassende Hygienekonzepte erstellt, die das Sporttreiben auch in Zeiten der Pandemie ermöglicht haben, sofern das Infektionsgeschehen die Sportausübung grundsätzlich erlaubt hat. Hierdurch haben die Vereine dazu beigetragen, Ansteckungsrisiken zu minimieren. Es ist absehbar, dass die sportliche Betätigung auch nach grundsätzlicher Wiedererlaubnis des Sportbetriebes und Öffnung der Sportstätten zunächst nur unter Auflagen stattfinden wird.