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Ein Landesaufnahmeprogramm für Brandenburg

Antrag „Ein Landesaufnahmeprogramm für Brandenburg“ herunterladen (PDF, 136 KB)

Der Landtag stellt fest:

Nach Angaben der Vereinten Nationen (Hochkommissar der Vereinten Nationen für Flücht-linge, UNHCR) befinden sich weltweit 80 Millionen Menschen auf der Flucht, mehr als die Hälfte davon innerhalb ihres eigenen Landes. Mehr als 1,6 Millionen Flüchtlinge und Asylsuchende sind seit 2015 nach Deutschland gekommen. Viele von ihnen suchen Schutz vor kriegerischen Konflikten und Verfolgung.

Brandenburg ist ein weltoffenes und solidarisches Land. Brandenburg erkennt an, dass mit der Umsetzung des Landesaufnahmeprogramms ebenfalls eine Verpflichtung zur menschenwürdigen Unterbringung, sozialer und medizinischer Betreuung und der Integration der Geflüchteten in die Gesellschaft und Arbeitswelt einhergeht.

Der Landtag möge beschließen:

- Die Landesregierung wird aufgefordert, ein humanitäres Landesaufnahmeprogramm für besonders Schutzbedürftige, vor Krieg geflüchtete Menschen und aus religiösen Gründen Verfolgte wie Christinnen und Christen aufzulegen. Für den Prozess der Konzeption soll ein transparentes Verfahren ins Leben gerufen werden. Das Jahr 2020 soll dabei zur Konzeption des Landesaufnahmeprogramms genutzt werden, um dann im Jahr 2021 die Aufnahme zu starten.

- Die Auswahl der besonders schutzbedürftigen Personen sowie die Vorbereitung der Einreise und die Einreise selbst sollen durch geeignete Kooperationspartner wie UN-HCR und der Internationalen Organisation für Migration (IOM) unterstützt werden, die auf diesem Gebiet wertvolle Expertise gesammelt haben. Zum regulären Auswahlverfahren gehört eine Überprüfung des Verfassungsschutzes.

- Das brandenburgische Landesaufnahmeprogramm wird gemäß § 23 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz in enger Abstimmung mit dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) umgesetzt und fügt sich in ein Gesamtkonzept humanitärer Aufnahmen ein. Das Kontingent des Landesaufnahmeprogramms beträgt 200 Personen jährlich.

Begründung:

Brandenburg schaut nicht weg, bietet Menschen in humanitären Katastrophen Schutz und wird auch in Krisenzeiten seiner humanitären Verantwortung gerecht. Gerade in einer Zeit, in der sich die Situation für Geflüchtete weltweit, nicht zuletzt im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, zuspitzt, ist humanitäres Handeln mehr denn je erforderlich.

Das Land Brandenburg hat sich darauf verständigt, ein humanitäres Aufnahmeprogramm für besonders schutzbedürftige Menschen aufzulegen, im Rahmen dessen auch verfolgte Christinnen und Christen geholfen wird.

Die Initiierung eines Konzepts zum Landesaufnahmeprogramm bedarf umfangreicher Vorbereitungen und Abstimmungen. Das MSGIV wird für den Prozess der Konzeption ein transparentes Verfahren unter Einbeziehung von Kirchen, Verbänden und weiteren zivilen Akteuren auf den Weg bringen. Die Zeit bis zum 31.12.2020 wird für die Vorbereitung benötigt, um dann im Jahr 2021 mit der Aufnahme von Geflüchteten zu beginnen.

Deutschland hat zugesagt, im Rahmen des EU-Umsiedlungsprogramms (Resettlement-Programm) 10.200 Plätze von insgesamt 50.000 besonders schutzbedürftigen Personen zur Verfügung zu stellen. Für eine erfolgreiche Umsetzung ist eine enge Abstimmung mit dem BMI und dem UNHCR erforderlich. Zudem ist die Einfügung des Programms in ein Gesamtkonzept humanitärer Aufnahmen sinnvoll.