Zum Inhalt springen

Entschließungsantrag zum Antrag der Fraktion DIE LINKE - Den Geflüchteten aus Moria schnell helfen!

Antrag „Entschließungsantrag zum Antrag der Fraktion DIE LINKE - Den Geflüchteten aus Moria schnell helfen!“ herunterladen (PDF, 99 KB)

Der Landtag stellt fest:

Schon vor den Bränden waren die Zustände in dem Flüchtlingslager in Moria auf der griechischen Insel Lesbos katastrophal. Das Land Brandenburg hat sich deshalb bereits vor Monaten zu seiner Verpflichtung, humanitäre Hilfe zu leisten, bekannt. In diesem Zusammenhang hat sich Brandenburg bereit erklärt einhundert Personen, insbesondere erkrankte Kinder mit ihren Angehörigen, von den griechischen Inseln aufzunehmen. Mehr als vierzig Menschen konnte so bisher geholfen werden. Wir begrüßen die Bereitschaft Brandenburger Kommunen Geflüchtete aufzunehmen.

Nach den Bränden in dem Flüchtlingslager hat sich das Leid der Menschen weiter ver-schärft. Die dramatische humanitäre Situation erfordert unverzügliches Handeln.

Brandenburg hat auf Anforderung der griechischen Behörden sofort Hilfsgüter wie Decken, Schlafsäcke und Notstromaggregate für die Hilfe vor Ort zur Verfügung gestellt.

Vor diesem Hintergrund möge der Landtag beschließen:

Die Landesregierung wird gebeten,

1. gegenüber dem Bund ihre Bereitschaft zu erklären, im Rahmen ihrer humanitären Verantwortung zusätzlich weitere besonders schutzbedürftige Kinder und ihre Angehörigen von den griechischen Inseln in Brandenburg im Einvernehmen mit dem Bund aufzunehmen.

2. der Bundesregierung auch künftig Unterstützung bei weiteren Hilfsmaßnahmen zur Verbesserung der Situation der obdachlos gewordenen Geflüchteten anzubieten.

3. die Bundesregierung dabei zu unterstützen, sich für eine gesamteuropäische Lösung und eine gemeinsame Flüchtlingspolitik innerhalb der Europäischen Union einzuset-zen.

4. sich für eine gemeinsame Konferenz mit Bund, Ländern und Kommunen einzuset-zen, um über Hilfsangebote zu beraten.

Begründung:

Die dramatische Lage der geflüchteten Menschen in Moria auf der Insel Lesbos ist erschütternd und es steht für den Landtag außer Frage, dass hier dringend geholfen werden muss. Bereits vor den Bränden in der Nacht zum 9. September herrschte eine humanitäre Situation, die insbesondere für die Schwächsten Elend und Leid bedeuten. Ein ursprünglich für knapp 3.000 Menschen ausgerichtetes Flüchtlingslager ist mit dem Vierfachen an Menschen überfordert. Menschenwürdige Unterkunft mit sanitären Einrichtungen, genügend Wasser und Nahrung, medizinische Versorgung sind das Mindestmaß für humanitäre Hilfe. Insbesondere Kinder und unbegleitete Jugendliche leiden aufgrund ihrer Kriegs- und Fluchterfahrungen unter Traumata sowie den Zuständen im Flüchtlingslager. Sie erhalten hier keine Angebote für Schulunterricht und können sich nicht kindgerecht entwickeln. Im Gegenteil, die Perspektivlosigkeit der Erwachsenen überträgt sich auch auf sie mit verhee-renden Folgen für ihre psychische Gesundheit. Mit der Corona-Krise verschärft sich diese Situation noch weiter und es besteht die Gefahr einer Masseninfektion. Daher hatte das Land Brandenburg die Aufnahme von einhundert besonders schutzbedürftigen Menschen, insbesondere kranken Kindern von den griechischen Inseln beschlossen. Am 31. Juni die-ses Jahres sind die ersten Kinder und ihre Angehörigen nach Brandenburg gekommen. Ins-gesamt konnten bisher einundvierzig Menschen aufgenommen werden.

Besondere Situationen bedürfen besonderer Handlungen. Mit den Bränden in Moria sind die Geflüchteten obdachlos und noch schutzloser geworden als zuvor, und es herrscht eine besondere Notsituation, die ein längeres Abwarten nicht mehr zulässt. Sich selbst überlassen schlafen Familien auf den Straßen Morias und haben das wenige an Hab und Gut größtenteils verloren. Daher erklärt sich Brandenburg für die weitere Aufnahme von besonders Schutzbedürftigen bereit.

Deutschland und Brandenburg übernehmen mit dieser Haltung auch gegenüber anderen EU-Ländern eine Vorbildfunktion, denn eine menschenwürdige Flüchtlingspolitik kann nur in gemeinsamer Verantwortung aller EU-Staaten ausgeführt werden.