Begründung:
Die Justiz als Dritte Gewalt muss sichtbarer werden. Das dargestellte Vorgehen soll einen Beitrag leisten zur Verbesserung des Ansehens unseres Rechtsstaats, aber auch zur Förderung des Verständnisses für usnere Rechtsordnung.
Für Angebote der Justiz an Schulen erfolgt eine enge Abstimmung mit dem für Bildung zuständigen Ministerium der Landesregierung. Eine Erweiterung des Curriculums soll dafür nicht vorgesehen werden.