Kleine Anfrage „Angebot an Berlin zur Übernahme von Geflüchteten durch das Land Brandenburg“ herunterladen (PDF, 167 KB)
(Nr. 1692 – Ursula Nonnemacher) Nach der zur Aktuellen Stunde „Angebot an Berlin zur Übernahme von Geflüchteten durch das Land Brandenburg“ geführten Landtagsdebatte am 27. April 2016 sind einige Fragen offen geblieben. So hieß es einerseits, es sei geplant, sogenannte „C-Flüchtlinge“ (Flüchtlinge, deren Asylverfahren komplizierter sind und nicht schnell entschieden werden können) aus Berlin in der Erstaufnahme im Land Brandenburg unterzubringen. Dem stehen Presseberichte gegenüber (vgl. z.B. den Bericht „Flüchtlinge aus Berlin auch in die Kommunen“ in „Der Prignitzer“ vom 28. April 2016), wonach gemeinsame Überlegungen aktuell nur vorsähen, Menschen mit geringer Bleibeperspektive vorübergehend in Brandenburg unterzubringen. Hinsichtlich der Frage einer möglichen Unterbringung der „Berliner Geflüchteten“ in den Brandenburger Kommunen hat die Landesregierung rechtliche Bedenken vorgebracht ohne diese näher zu erläutern. Im Anschluss an die Landtagsdebatte wurde gegenüber der Presse geäußert, dass 1000 Geflüchtete aus Berlin in den Brandenburger Erstaufnahmeeinrichtungen aufgenommen und untergebracht werden sollen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Plant die Landesregierung, ausschließlich Flüchtlinge aus sogenannten sicheren Herkunftsländern aus Berlin in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes Brandenburgs unterzubringen?
2. Plant die Landesregierung sogenannte „C-Flüchtlinge“ aus Berlin im Land Brandenburg unterzubringen? Wie bewertet die Landesregierung die Unterbringung von sogenannten „C-Flüchtlingen“ in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes Brandenburg im Hinblick auf § 50 Asylgesetz, der vorschreibt, dass in Fällen, die nicht kurzfristig entschieden werden können, eine Verteilung der Geflüchteten auf die Kommunen zu erfolgen hat?
3. Welche Geflüchtete (der „Kategorien A-D“) und wie viele Geflüchtete aus Berlin plant die Landesregierung in der Erstaufnahme des Landes Brandenburg unterzubringen?
4. An welchen Standorten der Erstaufnahme sollen die Geflüchteten aus Berlin im Land Brandenburg für wie lange untergebracht werden?
5. Ab wann sollen die 1000 „Berliner Flüchtlinge“ im Land Brandenburg aufgenommen werden?
6. Plant die Landesregierung über die 1000 Geflüchteten hinaus weitere „Berliner Geflüchtete“ im Land Brandenburg aufzunehmen? Wenn ja, wann, wo und wie viele?
7. Welche konkreten rechtlichen Erwägungen und Vorschriften stehen warum einer Unterbringung von Berliner Geflüchteten in den Brandenburger Kommunen entgegen?
8. Unter welchen Voraussetzungen wäre eine Verteilung von „Berliner Flüchtlingen“ auf die Brandenburger Kommunen rechtlich möglich? Sollte dies nicht möglich sein, welche rechtlichen Änderungen müssten auf den Weg gebracht werden, um es zu ermöglichen?
9. Inwiefern stellen das Land Berlin und das Land Brandenburg sicher, dass vor einer Verteilung der Geflüchteten aus Berlin im Land Brandenburg besondere persönliche Belange geprüft werden, die einer Verteilung entgegen stehen könnten (familiäre Bindungen, Integrationsmaßnahmen etc.)?