Kleine Anfrage „Anträge von PolizeibeamtInnen auf Lebensarbeitszeitverlängerung“ herunterladen (PDF, 111 KB)
(Nr. 1343 – Ursula Nonnemacher) Am 19.11.2015 hat der Ausschuss für Haushalt und Finanzen auf Antrag des Ministeriums des Innern und für Kommunales eine zeitliche Verschiebung von 53 kw-Vermerken im Polizeibereich mit Fälligkeit 31.12.2015 auf den 30.06.2016 beschlossen. In der Sitzung des Ausschusses für Inneres und Kommunales vom 10.12.2015 führte Innenminister Karl-Heinz Schröter aus, dass die Stellen unter anderem durch ehemalige Feldjäger der Bundeswehr bewirtschaftet werden sollen. Zudem seien auch einige Anträge auf Lebensarbeitszeitverlängerung eingegangen. Gemäß § 45 Absatz 3 Landesbeamtengesetz kann, wenn ein besonderes dienstliches Interesse an der Fortführung der Dienstgeschäfte besteht, auf Antrag der/des Beamtin/en oder mit deren/dessen Zustimmung der Eintritt in den Ruhestand für eine bestimmte Dauer über die Regelaltersgrenze hinausgeschoben werden. Es ist davon auszugehen, dass es einige Polizeibeamtinnen und -beamte gibt, die sowohl körperlich als auch geistig in der Lage sind, ihren Dienst über die Altersgrenze hinaus zu verrichten und an einer Lebensarbeitszeitverlängerung interessiert sind.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie viele Anträge von Polizeibeamtinnen und -beamten auf Verlängerung der Lebensarbeitszeit sind beim Ministerium für Inneres und Kommunales im Jahr 2015 eingegangen? Wie viele Polizeibeamtinnen und -beamten haben gegenüber dem Ministerium für Inneres und Kommunales seit dem 1. Januar 2015 ihre Bereitschaft hierzu erklärt? Bei wie vielen Polizeibeamtinnen- und beamten wurde diese Bereitschaft abgefragt?
2. Wie viele der unter 1. genannten Anträge wurden positiv, wie viele negativ beschieden?
3. Mit welcher Begründung wurden die unter 2. genannten Anträge auf Lebensarbeitszeitverlängerung jeweils negativ beschieden?
4. Werden bisher im Jahr 2015 gestellte, aber abgelehnte Anträge auf Verlängerung der Lebensarbeitszeit vor dem Hintergrund der im Eingangstext erwähnten Entscheidung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen erneut überprüft? Wenn nein, warum nicht?