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Auslaufen von einstufigen Studiengängen

Kleine Anfrage „Auslaufen von einstufigen Studiengängen“ herunterladen (PDF, 221 KB)

(Nr. 1887 – Marie Luise von Halem) Im Rahmen der Bologna-Reform hat sich die Hochschullandschaft und das Studienangebot in Brandenburg nachhaltig verändert. Die einstufigen Studienabschlüsse Magister, Diplom und Staatsexamen für das Lehramt wurden im Zuge dieser Reform fast vollständig auf das zweistufige Bachelor/Mastersystem umgestellt. Die Einstellung und Aufhebung der alten einstufigen Studiengänge ist deshalb nachvollziehbar. Es stellt sich allerdings die Frage, wie im Rahmen der Umstellung die Rechte der Studierenden in den alten Studiengängen ausreichend gewahrt werden. An der Universität Potsdam wird das von Seiten der Studierenden in Frage gestellt.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Wie wurde an den brandenburgischen Hochschulen die Einstellung und das Auslaufen der einstufigen Studiengängen geregelt (bitte nach Hochschulen aufschlüsseln)?

2. Wann und von wem wurden die in Brandenburger Hochschulen geltenden Regelungen zum Auslaufen der einstufigen Studiengänge jeweils (bitte für Magister, Diplom und Staatsexamen einzeln aufschlüsseln) genehmigt?

3. Welche Auslauffristen wurden an den jeweiligen Hochschulen für die Studierenden der einstufigen Studiengänge festgelegt und welche Härtefallregelungen gibt es (bitte nach Hochschulen aufschlüsseln und unterscheiden nach Auslaufen des Studienangebots und Aufhebung des individuellen Prüfungsrechtsanspruchs)?

4. Wird beim Auslaufen der Studiengänge zwischen einem Auslaufen der Möglichkeit zum Erwerb von Studienleistungen und dem Ende des individuellen Prüfungsanspruchs im jeweiligen Studiengang unterschieden? Falls ja, wie sieht dieser Unterschied aus (bitte nach Hochschulen aufschlüsseln)?

5. Auf Grund welcher Vorschrift im Brandenburgischen Hochschulgesetz kann aus Sicht der Landesregierung der individuelle Prüfungsanspruch für Studierende der einstufigen Studiengänge überhaupt mit einer Frist aufgehoben werden?

6. In den einstufigen Studiengängen haben bisher ein erheblicher Teil der Studierenden mindestens 5 Semester über die Regelstudienzeit hinaus für ihren Studienabschluss benötigt. Inwiefern hält die Landesregierung die Frist von vier Semestern über der Regelstudienzeit für das Auslaufen des Studienganges für angemessen? Wie schätzt die Landesregierung die Tatsache ein, dass Studierende mit einer benötigten Studiendauer von mehr als 5 Semestern über der Regelstudienzeit ihren Abschluss voraussichtlich nicht erreichen werden?

7. An der Universität Potsdam wurde am 28.September 2011 die „Neufassung der Ordnung zum Einstellen und Auslaufen von Studiengängen“ beschlossen und damit die alte Ordnung außer Kraft gesetzt. Die ersten Studiengänge laufen nun zum Ende des Wintersemesters 2011/12 aus. Inwiefern sieht die Landesregierung bei diesen kurzen Über -
gangsfristen den Vertrauensschutz der betroffenen Studierenden im ausreichenden Maße gewahrt?

8. An der Universität Potsdam wird zwischen einem Auslaufen der Möglichkeit zum Erwerb von Studienleistungen und dem Ende des individuellen Prüfungsanspruchs nicht unterschieden, wenn kein Verlängerungsantrag erfolgreich beschieden wurde. Wäre eine solche Unterscheidung aus Sicht der Landesregierung rechtlich notwendig?

9. Ist der Landesregierung bekannt, dass an der Universität Potsdam Studierende von Studiengängen, die zum Ende des Wintersemesters 2011/12 auslaufen, erst im Januar 2012 von der Neufassung der Ordnung zum Einstellen und Auslaufen der Studiengänge informiert worden sind und die Universität Potsdam damit gegen den §5 der entsprechenden Ordnung verstoßen hat? Wie bewertet die Landesregierung diesen Verstoß der Informationspflicht von Seiten der Universität?

10. Ist es der Landesregierung bekannt, dass die Universität Potsdam Studierenden in auslaufenden Studiengängen zum Sommersemester 2012 eine ordnungsgemäße Durchführung der Rückmeldung verweigert? Ist der Landesregierung für dieses Vorgehen eine rechtliche Grundlage bekannt, falls ja welche? Sieht die Landesregierung in diesem Zusammenhang Handlungsbedarf im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht?

11. Wie viele auslaufende Studiengänge der einstufigen Studienstruktur gibt es noch an brandenburgischen Hochschulen (bitte aufgeschlüsselt nach Semester des Auslaufens und Hochschule)?

12. Wie viele Studierende sind noch in einem auslaufenden Studiengang der einstufigen Studienstruktur eingeschrieben (bitte aufgeschlüsselt nach Semester des Auslaufens und Hochschule)?

13. Wie viele Studiengänge sind bereits an brandenburgischen Hochschulen ausgelaufen (bitte aufgeschlüsselt nach Hochschule)? Wann sind diese jeweils ausgelaufen?

14. In vielen Fällen wurden bereits in den letzten Jahren Studienleistungen in den zweistufigen Studiengängen durch Studierende der einstufigen Studiengänge belegt. Welchen Grund sieht die Landesregierung, dass ein weiterer Erwerb von Studienleistungen durch die betroffene Studierenden im Zuge des Auslaufens der Studiengänge nun versagt werden soll?

15. In welchen Studiengängen an den brandenburgischen Hochschulen gab es bisher verbindliche Äquivalenzlisten für den Erwerb von Studienleistungen der betroffenen Studierenden in den zweistufigen Studiengängen (bitte nach Studiengängen aufschlüsseln)? Sieht die Landesregierung für den Fall des Fehlens von Äquivalenzlisten studienverlängernde Gründe für die betroffenen Studierenden?

16. Wie schätzt die Landesregierung die Tatsache ein, dass die Ordnung zum Einstellen und Auslaufen von Studiengängen der Universität Potsdam keine Verlängerungsmöglichkeit für den Fall vorsieht, dass sie selbst ihrer gesetzlichen Pflicht nicht nachkommt, den Studierenden ein Studienangebot zur Verfügung zu stellen, durch welches die Möglichkeit zum Studienabschluss in Regelstudienzeit gegeben ist?