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Barrierefreiheit an Brandenburger Bahnhöfen

Kleine Anfrage „Barrierefreiheit an Brandenburger Bahnhöfen“ herunterladen (PDF, 180 KB)

(Nr. 456 – Michael Jungclaus und Christoph Schulze [fraktionslos]) Mit dem Eisenbahnbundesamt vereinbarte die DB AG eine Prioritätsregel zur Herstellung von Barrierefreiheit an Bahnhöfen. Grundlage sind die TSI PRM (Technische Spezifikation für die Interoperabilität bezüglich „eingeschränkt mobiler Personen“) der Europäischen Union, welche die Anforderungen an Bahnanlagen europaweit vereinheitlichte. Das Programm der DB AG zur Barrierefreiheit sieht eine Pflicht zur vollständigen Herstellung der Barrierefreiheit an Bahnstationen erst ab 1.000 Ein-/AussteigerInnen pro Tag vor. Bei weniger als 1.000 Ein-/AussteigerInnen pro Tag ist dies nicht erforderlich, wenn an der gleichen Strecke eine Bahnstation (bei neuen Stationen im Umkreis von 30 km bzw. bei Umbau bestehender Stationen im Umkreis von 50 km) vollständig barrierefrei ist.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Bahnhöfe und Haltepunkte haben weniger als 1.000 Ein-/AussteigerInnen pro Tag, haben aber im Umkreis von 30 km (bei Neubau) bzw. 50 km (bei Umbau) keinen barrierefreien Bahnhof? Welche dieser Bahnhöfe und Haltepunkte sind aktuell barrierefrei, teilweise barrierefrei, nicht barrierefrei? Bis wann sollen welche dieser Bahnhöfe und Haltepunkte in einen barrierefreien oder zumindest stufenfreien Zustand überführt werden?
2. Hält die Landesregierung die Regelungen für Bahnhöfe und Haltepunkte mit weniger als 1.000 Ein-/AussteigerInnen pro Tag, bei denen im Umkreis von 30 km (bei Neubau) bzw. 50 km (bei Umbau) ein vollständig barrierefreier Bahnhof an der gleichen Strecke vorhanden ist, für ausreichend und kundenfreundlich (bitte begründen)? Welche dieser Bahnhöfe und Haltepunkte sind aktuell barrierefrei, teilweise barrierefrei, nicht barrierefrei? Gibt es trotz der Prioritätenregelung der TSI PRM einen Zeithorizont, bis zu welchem auch
diese Bahnhöfe und Haltepunkte barrierefrei oder zumindest stufenfrei werden sollen?
3. Welche Bahnhöfe und Haltepunkte mit mehr als 1.000 Ein-/AussteigerInnen pro Tag sind aktuell barrierefrei, teilweise barrierefrei, nicht barrierefrei? Bis wann sollen welche dieser Bahnhöfe und Haltepunkte in einen barrierefreien oder zumindest stufenfreien Zustand überführt werden?
4. Wie viele Bahnhöfe und Haltepunkte im Land Brandenburg sind zusammenfassend derzeit vollständig barrierefrei, teilweise barrierefrei, nicht barrierefrei?
5. Wie viele Bahnhöfe und Haltepunkt im Land Brandenburg sind zusammenfassend stufenfrei bzw. nicht stufenfrei?
6. Bei welchen Bahnhöfen und Haltepunkten wurden in den vergangenen fünf Jahren Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit bzw. Stufenfreiheit durchgeführt?
7. Wie möchte die Landesregierung den Ausbau der Barrierefreiheit der Bahnhöfe unterstützen – gibt es zusätzliche Förderprogramme des Landes? Wenn ja, in welcher Höhe stehen Mittel zur Herstellung der Barrierefreiheit an Bahnhöfen zur Verfügung?