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Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2015

Kleine Anfrage „Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2015“ herunterladen (PDF, 756 KB)

(Nr. 2571 – Michael Jungclaus) Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hat die Bundesländer aufgefordert, bis Anfang 2013 die Anmeldungen für den Bundesverkehrswegeplan 2015 zu übermitteln. der Bundesverkehrswegeplan wird vom Bundesverkehrsministerium für einen Zeitraum von 10 bis 15 Jahren aufgestellt und bestimmt maßgeblich die Entwicklung der Bundesverkehrswege in den kommenden Jahren. Mit den Anmeldungen der Bundesländer ist noch keine Entscheidung über die Aufnahme der Projekte getroffen, allerdings handelt es sich hierbei um einen ersten wichtigen Schritt. In diesem Kontext ist es von zentraler Bedeutung, die Vorgehensweise der Landesregierung in Erfahrung zu bringen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche verwaltungsinternen Schritte (mit Zeitplan) sind bis zur Anmeldung von Maßnahmen für den Bundesverkehrswegeplan 2015 an das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
(BMVBS) geplant?

2. In welcher Weise und wann sollen der Landtag mit seinen betroffenen Ausschüssen, die Öffentlichkeit sowie die zu dem Thema arbeitenden Verbände im Vorfeld der Anmeldung von Maßnahmen für den Bundesverkehrswegeplan 2015 beteiligt werden?

3. Ist ein Landtagsbeschluss zur Anmeldung der Maßnahmen für den Bundesverkehrswegeplan 2015
geplant? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht?

4. Sollen sämtliche Maßnahmen, für die ein Kosten-Nutzen-Verhältnis von über 1 berechnet wurde, gemeldet werden? Wenn nein, nach welchen Kriterien findet eine weitere Auswahl statt?

5. Sollen die im aktuellen BVWP als „Vordringlicher" und „Weiterer Bedarf" aufgeführte, aber nicht begonnene Maßnahmen ungeprüft für den BVWP 2015 angemeldet werden oder sollen sie nach den aktuellen Bewertungskriterien erneut geprüft werden?

6. Welche Maßnahmen (mit Listen) für die Bundesfernstraßen, -schienenwege und -wasserstraßen sollen geprüft werden?

7. Werden die Prüfungen für die Anmeldung von Bedarfsplanmaßnahmen allein durch die Auftragsverwaltung des Bundes (z.B. Straßenbauverwaltungen) erfolgen oder ist die Vergabe externer Gutachten geplant? Wenn ja, wann sollen die Gutachten vergeben werden und wann sollen die Ergebnisse vorliegen? Inwieweit wird der Mittelbedarf für die Instandhaltung insbesondere von Bundesfernstraßen im Land Brandenburg ab 2015 erhoben und an das BMVBS gemeldet werden?

9. Setzt sich das Land dafür ein, dass die Mittel vorrangig für dem Klimaschutz dienende Maßnahmen, v.a. Maßnahmen des Schienenverkehrs, investiert werden? Wenn ja, in welcher Form? Wenn nein, warum nicht?

10. Bei welchen Maßnahmen ist schon jetzt absehbar, dass Natura 2000-Belange betroffen sein werden und bei welchen Projekten analog des letzten BVWP ist mit einem „besonderen naturschutzfachlichen Planungsauftrag“ (Öko-Sternchen) zu rechnen?