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Einsatz von Lern- und Lehrmaterialien unter Freier Lizenz (Open Educational Resources - OER) im Schulunterricht in Brandenburg

Kleine Anfrage „Einsatz von Lern- und Lehrmaterialien unter Freier Lizenz (Open Educational Resources - OER) im Schulunterricht in Brandenburg“ herunterladen (PDF, 64 KB)

(Nr. 1873 – Marie Luise von Halem) Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport zahlt, stellvertretend für alle Schulen in Brandenburg, jährliche Nutzungsgebühren für die Nutzung analoger Kopien in Schulen in einem gemäß Vertrag mit den Schulbuchverlagen definierten Umfang. Für das Jahr 2012 belaufen sich diese Gebühren auf rund 260.000 Euro. Die Nutzung digitaler Kopien aus urheberrechtlich geschützten Unterrichtswerken in Schulen ist nicht gestattet. Die Alternative zu urheberrechtlich geschützten, nicht unter freier Lizenz verfügbaren Inhalten für den Schulunterricht, bildet der Einsatz von Lern- und Lehrmaterialien unter Freier Lizenz (Open Educational Resources – OER).

Als Standard für den Freiheitsbegriff bei Lizenzen etabliert sich gerade Freedomdefined. Der Begriff OER wurde erstmals von der UNESCO 2002 im „Forum on the Impact of Open Courseware for Higher Education in Developing Countries" verwandt. Nach Definition des von der EU geförderten Projekts „Open eLearning Content Observatory Services - OLCOS" ist der Zugang zu diesen Inhalten in der Regel kostenlos. Sie können idealerweise unter Verwendung von offenen Standards und Formaten so gestaltet werden, dass sie einfach wiederzuverwenden sind. Wenn für Lernsysteme/-werkzeuge eine Software benutzt wird, sollte deren Quellcode zugänglich sein (also eine Open-Source-Software) und offene Schnittstellen und Genehmigungen für die Weiterverbreitung von webbasierten Diensten sowie Inhalten beinhalten. Die OECD hat zu OER 2007 eine Studie mit dem Titel „Giving Knowledge for Free: The Emergence of Open Educational Resources" veröffentlicht, die sich mit deren Einsatz im höherer Bildung beschäftigt. Am 1. November 2011 wurde auf der UNESCO-Generalkonferenz in Paris ein Leitfaden zu Open Educational Resources (OER) in der Hochschulbildung vorgestellt. http://www.unesco.de/6113.html Im deutschsprachigen Raum gibt es bisher insbesondere in Österreich Initiativen die sich für die Nutzung von OER im Schulunterricht einsetzen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie bewertet die Landesregierung die gegenwärtig geltenden Regelungen des Urheberrechts für Schulbuchinhalte?

2. Da das Informationsangebot von Kultusministerkonferenz und VdS Bildungsmedien e.V. unter www.schulbuchkopie.de keine entsprechenden Informationen bereitstellt. Inwieweit werden brandenburgische Lehrkräfte. durch die Landesregierung über die rechtliche Situation bei a) gemeinfreien Werken und b) Werken, die unter Freier Lizenz verfügbar sind, informiert?

3. Wie bewertet die Landesregierung den Einsatz von OER im Schulunterricht?

4. Welche Regelungen bestehen in Brandenburg für den Einsatz von OER im Schulunterricht?

5. Inwieweit plant die Landesregierung