Kleine Anfrage „Entwicklung der Ersatzschulen in Brandenburg“ herunterladen (PDF, 188 KB)
(Nr. 2387 — Marie Luise von Halem)
Ich frage die Landesregierung:
- Welche Gesamtschülerzahl und welche Anzahl von Schülerinnen und Schülern an Ersatzschulen werden für die Jahre 2014, 2016, 2018 und 2020 prognostiziert?
- Wie bewertet die Landesregierung die Auswirkungen dieser demografischen Entwicklung auf die Schülerzahlen an öffentlichen Schulen und Ersatzschulen?
- Wie viele Ersatzschulen gibt es im Land Brandenburg (Stand: 31.12.2011)? (Bitte nach Schulformen, Schulamtsbezirken, Landkreise und kreisfreie Städte, nach Trägern und gesellschaftlichen Rechtsformen aufschlüsseln?) In wie weit werden Ersatzschulen von Stiftungen des privaten Rechts betrieben?
- Gibt es aus der Frage 3 resultierende Unterschiede zwischen Regionen mit einer Bevölkerungsdichte unter 78 Einwohner/km2 und den Regionen mit einer höheren Bevölkerungsdichte? Wenn ja, wie bewertet die Landesregierung diese Unterschiede?
- Welche rechtlichen Möglichkeiten haben Kommunen und sonstige Gebietskörperschaften oder andere Stiftungen sowie Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, Träger einer Ersatzschule im Land Brandenburg zu sein?
- Welche regionalen und/oder schulformspezifischen Unterschiede in der gesellschaftsrechtlichen Struktur der Träger von Ersatzschulen, nach der Ansiedlung in kreisfreien Städten oder in Regionen mit einer Bevölkerungsdichte unter 78 Einwohner/km2 und den Regionen mit einer höheren Bevölkerungsdichte gibt es? Wie bewertet die Landesregierung diese Unterschiede?