Zum Inhalt springen

Entwicklung der Ersatzschulen in Brandenburg

Kleine Anfrage „Entwicklung der Ersatzschulen in Brandenburg“ herunterladen (PDF, 188 KB)

(Nr. 2387 — Marie Luise von Halem)

Ich frage die Landesregierung:

  1. Welche Gesamtschülerzahl und welche Anzahl von Schülerinnen und Schülern an Ersatzschulen werden für die Jahre 2014, 2016, 2018 und 2020 prognostiziert?
  2. Wie bewertet die Landesregierung die Auswirkungen dieser demografischen Entwicklung auf die Schülerzahlen an öffentlichen Schulen und Ersatzschulen?
  3. Wie viele Ersatzschulen gibt es im Land Brandenburg (Stand: 31.12.2011)? (Bitte nach Schulformen, Schulamtsbezirken, Landkreise und kreisfreie Städte, nach Trägern und gesellschaftlichen Rechtsformen aufschlüsseln?) In wie weit werden Ersatzschulen von Stiftungen des privaten Rechts betrieben?
  4. Gibt es aus der Frage 3 resultierende Unterschiede zwischen Regionen mit einer Bevölkerungsdichte unter 78 Einwohner/km2 und den Regionen mit einer höheren Bevölkerungsdichte? Wenn ja, wie bewertet die Landesregierung diese Unterschiede?
  5. Welche rechtlichen Möglichkeiten haben Kommunen und sonstige Gebietskörperschaften oder andere Stiftungen sowie Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, Träger einer Ersatzschule im Land Brandenburg zu sein?
  6. Welche regionalen und/oder schulformspezifischen Unterschiede in der gesellschaftsrechtlichen Struktur der Träger von Ersatzschulen, nach der Ansiedlung in kreisfreien Städten oder in Regionen mit einer Bevölkerungsdichte unter 78 Einwohner/km2 und den Regionen mit einer höheren Bevölkerungsdichte gibt es? Wie bewertet die Landesregierung diese Unterschiede?