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Funkzellenabfragen im Land Brandenburg

Kleine Anfrage „Funkzellenabfragen im Land Brandenburg“ herunterladen (PDF, 169 KB)

(Nr. 2539 – Ursula Nonnemacher) Das Thema Funkzellenabfrage ist nicht erst seit dem massiven Einsatz in Dresden 2011 in der Kritik. Immer wieder kommt die Debatte auf, ob noch und wenn, wie mit diesem Instrument umgegangen werden soll. Nach § 100g Abs. 4 StPO werden Daten zu den einzelnen Funkzellenabfragen dokumentiert.

Um einen besseren Überblick über den Einsatz dieser Methode in Brandenburg zu erhalten, frage ich die Landesregierung:

  1. Werden Funkzellenabfragen nach § 100g Abs. 1 und nach Abs. 2 Satz 2 getrennt erfasst? Wenn ja, bitte diese für die folgenden Fragen separat aufzeigen.
  2. In wie vielen Verfahren wurden seit 2009 von der Polizei präventiv Funkzellenabfragen vorgenommen?
  3. In wie vielen Verfahren wurden seit 2009 von Polizei/Staatsanwaltschaften Funkzellenabfragen vorgenommen?
  4. In wie vielen Verfahren wurden seit 2009 vom Landesamt für Verfassungsschutz/Verfassungsschutz Funkzellenabfragen vorgenommen?
  5. Wie viele Funkzellenabfragen wurden seit 2009 insgesamt durchgeführt?
  6. Wie viele Verbindungsdatensätze sind dabei jeweils angefallen?
  7. Wie viele Anschlüsse waren von der Maßnahme jeweils betroffen?
  8. Wie viele Anschlussinhaberfeststellungen wurden jeweils vorgenommen?
  9. In wie vielen Verfahren konnten durch die Funkzellenabfrage neue Ermittlungsansätze gewonnen werden?
  10. In wie vielen Verfahren haben die Daten der Funkzellenabfrage mit zu einer Verurteilung beigetragen?
  11. Bei welchen Straftaten wurden Funkzellenabfragen durchgeführt, und wenn wie oft?
  12. Waren alle Straftaten auch im Einzelfall von erheblicher Bedeutung?
  13. In wie vielen Fällen wurden die Daten wieder gelöscht? Wann? In wie vielen nicht?
  14. Wie viele der betroffenen Personen wurden darüber benachrichtigt?
  15. Wurde die Verhältnismäßigkeit im Einzelfall geprüft?