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Geplante Hähnchenmastanlage mit 165.000 Tierplätzen in Schmergow

Kleine Anfrage „Geplante Hähnchenmastanlage mit 165.000 Tierplätzen in Schmergow“ herunterladen (PDF, 169 KB)

(Nr. 50 – Axel Vogel) Die terhorst agrar GmbH & Co. KG hat den Bau und Betrieb einer Hähnchenmastanlage mit 165.000 Tieren in der Gemarkung Schmergow, Flur 8, Flurstück 114 beantragt. Geplant sind 3 Stallgebäude mit je ca. 24 x 100 Meter Grundfläche, eine Verkehrsanbindung an die L86 und weiteren Versiegelungsflächen im Bereich des Landschaftsschutzgebietes „Brandenburger Osthavelniederung“ sowie des angrenzenden Vogelschutzgebietes in Richtung Havel. Parallel zur Havel verläuft der Europa-Radweg R1 und quert die Zufahrt (L 86) zur Fähre nach Ketzin. Land- und Wassertourismus sind wichtige Wirtschaftsfaktoren der Region. Die landwirtschaftlichen Nutzflächen liegen im „Schmergower- und Phöbener Bruch“ mit ganzjährig hoch anstehendem Wasser das in offenen Meliorationsgräben abgeführt wird. Die landwirtschaftlichen Flächen der Umgebung sind bereits durch das Ausbringen von Gärresten aus der benachbarten Biogasanlage und Gülle beansprucht.

Ich frage die Landesregierung:
1. Wie beurteilt die Landesregierung den Widerspruch zwischen der beantragten Hähnchenmastanlage mit 165.000 Tieren und den Zielen der Regionalplanung „Havelland-Fläming 2020“ in diesem sensiblen Landschafts- und Vogelschutzgebiet?
2. Wie bewertet die Landesregierung den ökonomischen Nutzen der geplanten Anlage gegenüber den Umwelt- und Gesundheitsbelastungen für die ortsansässige Bevölkerung und den zu erwartenden Einbußen im Tourismus in der Region?
3. Hat der Antragsteller beim Land Brandenburg Fördermittel für den Bau der Anlage beantragt? Falls Ja, in welcher Höhe wurden diese beantragt und welche Mittel wurde bewilligt?
4. Wie genau lief das Genehmigungsverfahren bisher ab, welche Genehmigungen sind erforderlich und was wurde bisher genehmigt?
5. Wurden die anerkannten Naturschutzverbände an dem Verfahren beteiligt?
6. Wo und über welchen Zeitraum wurden die Antragsunterlagen öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt? Wie und wo genau wurde über die
Auslegung informiert?
7. Wie soll verhindert werden, dass Geruchsbelästigungen entstehen oder die mit Keimen belastete Abluft aus den Ställen gesundheitliche Probleme bei den Anwohnern verursacht?
8. Ist der Landesregierung bekannt wo der 300 m³ Behälter für die geplante Mastanlage zur Zwischenlagerung von belastetem Reinigungswasser aus den Ställen platziert werden soll? Dies ist auf den bisher bekannten Planungsunterlagen nicht ersichtlich.
9. Wohin werden die Kadaver aus der Mastanlagen und dem Kadavercontainer entsorgt? Wer ist für die Überprüfung der Entsorgungsnachweise/-wege zuständig?
10. Wo sollen die Hähnchen geschlachtet werden und wie weit ist der Schlachthof von der Anlage entfernt?
11. Gibt es Konzepte zur Rettung der Tiere bei Feuer oder einer Havarie? Gibt es für diesen Fall Ausweichmöglichkeiten für die Unterbringung?
12. Gibt es eine 24h Anwesenheitspflicht für einen Betreuer?
13. Wie erklärt die Landesregierung, das im Antrag der terhorst agrar GmbH & Co. KG als Verantwortlicher nach § 52a BImSchG, Herr Heiner Terhorst eingetragen ist, aber die Kontaktangaben von Herrn Titus Engelbertus Andreas (Bert) Groenestege, eingetragen wurden? Wer hat den Antrag beim LUGV geprüft?