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Kennzeichnungspflicht für Polizeivollzugsbedienstete

Kleine Anfrage „Kennzeichnungspflicht für Polizeivollzugsbedienstete“ herunterladen (PDF, 175 KB)

(Nr. 3352 – Ursula Nonnemacher) Die Kennzeichnungspflicht für Polizeivollzugsbedienstete gilt seit dem 1.1.2013. Sie ist in § 9 des Brandenburgischen Polizeigesetzes und in der Verwaltungsvorschrift Kennzeichnungspflicht vom 21.11.2012 näher ausgestaltet. Grundsätzlich wird ein Namensschild getragen, welches beim Einsatz in geschlossenen Einheiten durch eine Ziffernkombination ersetzt wird. Von der Pflicht, ein Namensschild zu tragen, gibt es Ausnahmen. Einige sind auch generell von der Kennzeichnungspflicht ausge-nommen. Gegen die Kennzeichnungspflicht haben zwei Polizeivollzugsbedienstete Klagen vor dem Verwaltungsgericht sowie vor dem Verfassungsgericht erhoben.

Ich frage die Landesregierung:

  1. Wie viele Polizeivollzugsbedienstete tragen ein Namensschild? Wie viele Polizeivollzugsbedienstete tragen eine Ziffernkombination? Wie viele Polizeivollzugsbedienstete sind von der Kennzeichnungspflicht befreit? Wie viele Polizeivollzugsbedienstete sind von der Kennzeichnungspflicht generell ausgenommen? (bitte nach Einsatzbereichen aufschlüsseln)
  2. Wie viele Polizeivollzugsbedienstete wurden von der namentlichen Kennzeichnungspflicht ausgenommen, weil „aufgrund polizeilicher Erfahrung oder anderer konkreter Umstände“ zu erwarten war, dass unter Nutzung der namentlichen Kennzeichnungspflicht außerdienstliche Daten über den Polizeivollzugsbediensteten erlangt werden sollten? Wie wurde der Kennzeichnungspflicht in diesen Fällen Rechnung getragen?
  3. Welche Erfahrungen wurden seit Inkrafttreten der Regelung mit der Kennzeichnungspflicht gemacht?
  4. Wie viele Übergriffe auf Polizeivollzugsbedienstete wurden dokumentiert, die in direktem Zusammenhang mit der Kennzeichnungspflicht stehen?
  5. Wie wird die Kennzeichnungspflicht durch die Polizeivollzugsbediensteten angenommen?
  6. Wann ist mit einer Entscheidung über die Klagen der zwei Polizeivollzugsbediensteten zu rechnen?