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Lärmschutz und landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen beim grundhaften Ausbau der A 11

Kleine Anfrage „Lärmschutz und landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen beim grundhaften Ausbau der A 11“ und Antwort der Landesregierung herunterladen (PDF, 99 KB)

(Nr. 154 - Clemens Rostock) Gemäß Planfeststellungsbeschluss 506 717/11.6 des Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr des Landes Brandenburg vom 29.11.2002 wird die A 11, südlich AS Britz bis südlich AS Gramzow grundhaft ausgebaut. Die A 11 führt in diesem Abschnitt durch ein hochsensibles Gebiet hinsichtlich des Schutzes der Landschaft und der hier vorkommenden Tier- und Pflanzenarten. Die Schutzgebietskulisse besteht aus dem UNESCO-Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin mit dem NSG Grumsiner Forst / Redernswalde (gleichzeitig FFH-Gebiet) und dem SPA-Gebiet Schorfheide-Chorin. Weiterhin ist das Gebiet von kleinen Waldsiedlungen geprägt wie z.B. Friedrichswalde, OT Glambeck.

Die Situation hat sich seit 2002 wesentlich verändert. Zum einen hat sich das Verkehrsaufkommen wesentlich erhöht. Andererseits haben sich die europäischen Rechtsvorschriften und die Rechtsprechung hinsichtlich der europäischen Schutzgebiete (FFH und SPA) verschärft.

Ich frage die Landesregierung:

1. Ist der Planfeststellungsbeschluss von 2002 weiterhin gültig?

2. Wurden bei der Landschaftspflegerischen Begleitplanung die aktuellen Erhebungen hinsichtlich der Vorkommen von geschützten Tier- und Pflanzenarten berücksichtigt?

3. Wurde die aktuelle Rechtslage hinsichtlich der europäischen Schutzgebiete berücksichtigt?

4. Wurden aktuelle Lärmpegelmessungen im Bereich der Ortslage Glambeck vorgenommen und sind Lärmschutzmaßnahmen dort vorgesehen? Wenn nicht aus welchem Grund?