Kleine Anfrage „Landesantidiskriminierungsstelle Brandenburg“ herunterladen (PDF, 175 KB)
(Nr. 3376 – Ursula Nonnemacher) Am 22. November 2013 verabschiedete der Brandenburger Landtag eine „Antiras-sismusklausel“ für die Landesverfassung. Damit wird der Schutz vor rassistischer Diskriminierung zum Verfassungsgut erhoben.
Die seit 2009 existierende Antidiskriminierungsberatung Brandenburg unter dem Dach der Organisation Opferperspektive e.V. ist die einzige Antidiskriminierungsbe-ratungsstelle einer Nicht-Regierungsorganisation mit dem Schwerpunkt rassistische Diskriminierung und einem spezifisch, an den Qualitätsstandards des Antidiskriminierungsverbandes Deutschland (advd), orientierten Angebot. Sie bearbeitet mit zwei 20-Stunden-Stellen Diskriminierungsfälle aus Brandenburg.
1999 wurde eine Landes-Antidiskriminierungsstelle – seit 2010 Landesstelle für Chancengleichheit-Brandenburg genannt- im Büro der damaligen Ausländerbeauftragten eingerichtet. Die Landesstelle für Chancengleichheit Brandenburg hatte ein breites Arbeits- und Aufgabenfeld. So war sie z.B. Serviceeinrichtung für Behörden, Projekte, Organisationen und zuständig für Maßnahmen wie Interkulturelle Öffnung, Diversity-Management, Umsetzung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) sowie den Abbau von Diskriminierung. Weitere Schwerpunkte waren die Sensibilisierung der Öffentlichkeit, die Dokumentation von Diskriminierungsfällen und die Beratungen von Betroffenen. Die Landesstelle für Chancengleichheit Brandenburg arbeitete eng mit der Bundesantidiskriminierungsstelle (ADS) zusammen.
Die Landesstelle für Chancengleichheit-Brandenburg war bis Ende 2012 im Büro der Integrationsbeauftragten des Landes Brandenburg angesiedelt und arbeitete unter anderem zum Schwerpunkt rassistische Diskriminierung.
Ende 2012 wurde die Stelle aus dem Büro der Integrationsbeauftragten des Landes herausgenommen.
Ich frage die Landesregierung:
- Wie viele Anfragen bzw. Fälle von rassistischer Diskriminierung wurden 2012 an die Landesstelle für Chancengleichheit-Brandenburg herangetragen?
- Ist die Landesstelle für Chancengleichheit-Brandenburg seit Anfang 2013 noch existent?
Wenn ja, wo ist die Stelle gegenwärtig angesiedelt und wie lautet ihre aktuelle Aufgabenbeschreibung? - Gibt es eine Schnittstellenregelung zwischen der Stelle der Integrationsbeauftragten und der Landesstelle für Chancengleichheit-Brandenburg?
Wenn ja, welche Ausstattung und welches Stundenkontingent steht dieser Stelle zur Verfügung?
Wenn nein, welche staatliche Stelle ist für Beschwerden aufgrund rassistischer Diskriminierung zuständig?