Kleine Anfrage „Leitung des Landesinstitut für Schule und Medien (LISUM)“ herunterladen (PDF, 39 KB)
(Nr. 1546 – Marie Luise von Halem) Seit der vor einigen Monaten erfolgten Ernennung des ehemaligen Leiters des LISUM zum Staatssekretär in Sachsen-Anhalt wird das LISUM kommissarisch geleitet. Entsprechend den Regelungen des Staatsvertrages zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg zum gemeinsamen Landesinstitut wird über die Leitung von dem für Schule zuständigen Ministerium des Landes Brandenburg im Einvernehmen mit der für Schule zuständigen Senatsverwaltung des Landes Berlin entschieden.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie bewertet die Landesregierung die rechtliche Erforderlichkeit und fachliche Zweckmäßigkeit, die Leitungsstelle des gemeinsamen Instituts auf der Basis einer bundesweiten Ausschreibung neu zu besetzen, um auf diese Weise eine Auswahlentscheidung auf der Basis einer größtmöglichen Zahl von Bewerbungen treffen zu können?
2. Welche Absprachen bestehen bereits zwischen den beiden zuständigen Verwaltungen, um eine öffentliche Ausschreibung der Stelle umgehend einzuleiten?
3. Trifft es zu, dass das Brandenburger Bildungsministerium bisher keine öffentliche Ausschreibung plant? Wenn ja, mit welcher Begründung soll darauf verzichtet werden?
4. Wie bewertet die Landesregierung die in Berlin bestehende öffentliche Erwartung, unmittelbar vor Wahlen keine Leitungspositionen von Behörden zu besetzen, wenn es dafür keine zwingenden Gründe gibt?
5. Teilt die Landesregierung die Einschätzung, dass eine öffentliche Ausschreibung der Stelle zu einem qualifizierten Auswahlprozess führen würde, bei dem zugleich die Einvernehmensherstellung mit Berlin in das politische Mandat einer nach den Wahlen gebildeten neuen Landesregierung fällt?
6. Gibt es aus Sicht der Landesregierung Gründe, die es erforderlich machen, die Leitungsstelle des LISUM kurzfristig ohne Ausschreibung und ohne das Einvernehmen mit der nach den Wahlen in Berlin neuen Leitung der zuständigen Senatsverwaltung vorzunehmen?