(Nr. 2742 - Marie Luise von Halem) In den ersten Lebensjahren werden die entscheidenden Weichen für die Entwicklung eines Kindes gestellt. Deshalb muss auf gerade auf die Kita-Jahre das Hauptaugenmerk gelegt werden. Nachdem die rot-rote Koalition die Betreuungsrelationen im Kita-Bereich verbessert hat, muss nun ein weiterer Schritt hin zu mehr Qualität in den Kitas gemacht werden. Dabei kommt der Kita-Leitung Schlüsselfunktion für die Qualität in den Kitas zu.
Für Leitungsfunktionen in der Kita ist in der Kita-Personalverordnung im § 5 Absatz 2 für die Wahrnehmung der pädagogischen Leitungsaufgaben an Kindertagesstätten ein zusätzlicher Personalanteil vorgesehen. In der aktuellen Jugendhilfestatistik vom 01.03.2012 wurde erstmals der erste und zweite Arbeitsbereich für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfasst. Somit kann nun eine Aussage über die Wahrnehmung von Leitungsaufgaben in den Brandenburger Kitas gemacht werden.
>>> Die ausführliche Kleine Anfrage und die Antwort der Landesregierung als pdf
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
- Welchen Stellenwert misst die Landesregierung der Leitungsfreistellung im Hinblick auf die Qualität einer Kita bei?
- Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden in den Brandenburger Kitas von den Trägern für Leitungsaufgaben (pädagogisch und organisatorisch) explizit freigestellt? (Bitte aufschlüsseln nach: Anteil der Freistellung, Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiterin und Anzahl der Kitas)
- Wie erklärt sich die Landesregierung den Umstand, dass laut Jugendhilfestatistik gerade einmal 1/3 der Kitas Leitungsfunktionen im ersten Arbeitsbereich einsetzen und 2/3 der Kitas überhaupt nur Leitungsfunktionen ausweisen? Wie steht die Landesregierung zu der Aussage, dass laut amtlicher Statistik in vielen Brandenburger Kitas die Leitungsaufgaben nur gar nicht oder nur „nebenbei“ erfüllt werden?
- Wie und durch wen wird die Gewährung von zusätzlichen Personalanteilen nach § 5 (2) der Kita-Personalverordnung für Leitungsfunktionen im Land Brandenburg umgesetzt und kontrolliert?
- Wie bewertet die Landesregierung die in Frage 4 beschriebene Umsetzung auch unter Berücksichtigung der organisatorischen Leitungsfreistellung, die laut Begründung bei der Novellierung des Kindertagesstätten-Gesetzes 2010 den gleichen Anteil wie die pädagogische einnimmt?
- Wie bewertet die Landesregierung die bisherige Trennung von pädagogischen und organisatorischen Leitungsfunktionen, die es nur in Brandenburg gibt? Hat sich diese Trennung vor dem Hintergrund der neuesten Entwicklungen im Bereich der frühkindlichen Bildung bewährt?
- Wie viele Kita-Träger gibt es in Brandenburg die drei oder mehr für sich stehende Einrichtungen betreiben? (Bitte nach Anzahl der betriebenen Kitas, Landkreisen und kreisfreien Städten und Anzahl der betreuten Kinder aufschlüsseln)
- Sind der Landesregierungen Fälle bekannt, in dem Leitungsaufgaben von einer Person für mehrere Kindertagesstätten übernommen werden?
- Was unternimmt die Landesregierung, damit in allen Brandenburger Kitas Leitungsaufgaben gemäß den gesetzlichen Bestimmungen wahrgenommen und erfüllt werden?
- Inwieweit ist aus Sicht der Landesregierung die Empfehlung des Landesjugendamtes von 1999 zum Thema „Aufgabenprofil von Kita-Leitung“ noch aktuell? Welche Veränderungen haben sich seitdem im Aufgabenprofil der Kita-Leitungen ergeben?
- Welche Leitungsaufgaben in Kitas müssen nach Ansicht der Landesregierung erbracht werden?